hallo zusammen,

bei uns im betrieb werden die BR stunden gesammelt und dann wenn man möchte kann man es zusammenhängend nehmen.wann die stunden abgebaut werden entscheidet der BR mitglied.

§ 37 Abs. 3 BetrVG kenne ich.wir haben aber keine vereinbarung das es un zukunft auch so bleiben muss.
meine frage: darf man überhaupt so etwas in eine BV/GO regeln,das man BR stunden sammeln kann?