Erstellt am 15.12.2010 um 09:27 Uhr von wölfchen
. . . wo kein Kläger, da kein Richter! Aber schriftlich würde ich das nicht unbedingt fixieren ;-)
Erstellt am 15.12.2010 um 09:34 Uhr von rkoch
Und überhaupt ist §37 (3) doch spezifisch genug: Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren;
Wie viele Stunden innerhalb dieses Monats auch zusammenkommen - es steht nirgends, das die erworbenen Stunden einzeln in dem Umfang in dem sie entstanden sind zu nehmen sind. Also -> Sammeln -> Abfeiern.
Erstellt am 15.12.2010 um 12:07 Uhr von okiscorpion
mit sammeln meine ich über monate,es gibt sogar kollegen die haben schon weit über 100 Std.
Erstellt am 15.12.2010 um 13:49 Uhr von rkoch
Das geht von Gesetzes wegen gar nicht. Nach einem Monat MÜSSEN die Stunden abgefeiert sein. §37 (3) ist da doch ganz spezifisch:
Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.
IST ist die MUSS-Form. Eine Abweichung ist nicht vorgesehen.
Eine Ausnahme gibt es, wenn eine Gleitzeitregelung greift, wonach die Stunden eigentlich NICHT außerhalb der Arbeitszeit anfallen, sondern eben während der Gleitzeit. Dann laufen sie wie üblich aufs Gleitzeitkonto. Selbst wenn sie außerhalb vereinbarter Rahmenzeiten anfallen kann diese Version angewendet werden, wenn die Betriebsparteien mit dieser Variante einverstanden sind.
Natürlich gilt wie immer: Wo kein Kläger....
Wenn der AG dabei zuschaut wie die Stunden auflaufen und diese auch nach Monaten noch gewährt (wozu er nicht verpflichtet ist), who cares? Vielleicht ist es ihm auch einfach lieber keine Überstunden zu bezahlen?
Erstellt am 15.12.2010 um 23:41 Uhr von BloodyBeginner
Ich bin Schichtarbeiter -also liegt vieles an BR Arbeit außerhalb meiner persönlichen Arbeitszeit, somit kommen einige Stunden zusammen- und im Bereich der chem. Industrie angesiedelt.
Dort gibt es den Tarifvertrag "Lebensarbeitszeit und Demografie" und wir haben in der Firma Langzeitkonten augrund dieses Tarifvertrages vereinbart. Alle meine BR Stunden gehen dort hinein - somit werde ich sie folglich nicht "innerhalb einens Monats abfeiern" sondern mal früher in Rente gehen so Gott will.
Erstellt am 16.12.2010 um 11:35 Uhr von paula
BloodyBeginner
das könnte aber rechtlich kritisch sein....