Zu viele BR Stunden?
Vorab. Ich bin 2. Vorsitzender in einem Betriebsrat. Wir haben 9 BR Mitglieder. Der 1. Vorsitzende ist freigestellt. Ich nehme meine BR Arbeit sehr ernst. 1 BR Mitglied verbringt jeden Tag seine Arbeitszeit im BR. Zum Teil mehr als 10 Stunden. Die Geschäftsführung befragt uns natürlich über die, für Sie, nicht angemessenen Betriebsratsstunden. Mehrere Gespräche mit dem Kollegen, seine Betriebsratsstunden doch einmal zu überdenken schlugen fehl. Auch die tägliche Dauer von über 10 Stunden machen Ihm nichts aus. Wir haben diese Situation auch schon im Betriebsrat diskutiert, ohne Erfolg.
Community-Antworten (3)
24.02.2008 um 13:34 Uhr
@Mattenfux, also ehrlich gesagt, kommt mir das auch ein wenig verdammt viel vor......... und dann auch noch ab und zu über 10 Stunden... Den AG geht das zwar nicht's an, aber sein Misstrauen kann ich irgendwie verstehen! Sitzt er die ganze Zeit im BR-Büro???? Er ist dem Gremium keine Rechenschaft schuldig, aber da ihr ja bereits mit ihm über das Problem gesprochen habt, muss er euch doch auch ne Antwort gegeben haben?
24.02.2008 um 14:22 Uhr
Der Kollege ist Euch gegenüber keine Rechenschaft schuldig; er muss für seine Zeit selber gerade steh´n. Vielleicht hilft der Wink mit dem Zaunpfahl, dass der AG ihm Arbeitszeitbetrug vorwerfen könnte und er seine Stelle riskiert.
Wenn der AG die Erforderlichkeit der BR-Tätigkeit in diesem Umfang anzweifelt und vor Gericht zieht, wird Euer Kollege vermutlich schlechte Karten haben. Dann müsste er die Erforderlichkeit zunächst stichpunktartig darlegen können und zwar so, dass ein vernünftiger Dritter (= Richter) diese Erforderlichkeit anerkennen kann. Im weiteren Verlauf könnte er aber auch verpflichtet sein, die Erforderlichkeit substantiiert darlegen zu müssen.
24.02.2008 um 19:27 Uhr
Mattenfux ich könnte zu diesem Thema meinen Standardtext einstellen (siehe 87274) aber eigentlich haben Mona-Lisa und peantuts schon alles wichtige geschrieben.
Bin der Meinung, die BR Kollegen sollten sich da raushalten, da dieses nicht das Problem des BR, sondern des AG ist. Ist der AG der Meinung, dass der Kollege nicht ordentlich handelt, sollte er die Freistellungszeiten vom ArbG auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen.
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