Erstellt am 26.03.2006 um 18:37 Uhr von Fayence
Hallo Landarzt,
es gibt kein "Betriebsratsstundenkonto". Und wie kommst Du auf die Idee, dass erforderliche BR-Arbeit nach Deinem Arbeitsende geleistet werden muss?
Erstellt am 26.03.2006 um 20:25 Uhr von w-j-l
Hallo Landarzt,
lies Dir dazu mal den §37, Abs.2u.3 BetrVG durch. Am bestens auch die Kommentierung dazu (Ich hoffe der bisherige BR hat einen Kommentar (wie Fitting, Däubler oder Richardi).
Dort wirst Du lesen können, dass Dein AG Dich für die notwendige BR-Arbeit während der regulären Arbeitszeit von der Arbeitsleistung befreien muss. Soweit BR-Arbeit erst nach der regulären Arbeitszeit erledigt werden kann, dann muss diese Zeit grundsätzlich angerechnet bzw. vergütet werden.
Erstellt am 26.03.2006 um 20:26 Uhr von Landarzt
Hallo Fayence,
natürlich muß BR-Arbeit nicht außerhalb der Arbeitszeit geleistet werden, jedoch arbeiten meine BR-Kollegen im 3-Schicht-Betrieb und unsere BR-Sitzungen finden dann meist erst ab 14.00Uhr statt. Dann habe ich aber regulär Feierabend und mache also doch BR-Arbeit nach Arbeitsende. Meine Kollegen sammeln in solchen Fällen Stunden auf einem Betriebsratsstundenkonto an, die sie später dann abbummeln können (sind halt Stundenlöhner). Mir geht es nun darum, wo geschrieben steht, das mir für diese Stunden ein Ausgleich, egal welcher Art zusteht.
Erstellt am 27.03.2006 um 07:53 Uhr von Angi1
Hallo Landarzt,
schau dir bitte § 37 Abs 3 BetrVG an, das steht alles drin.
MfG
Angi1
Erstellt am 27.03.2006 um 07:53 Uhr von pit47
Hallo Landarzt,
siehe Kommentierung Rn 92 im Fitting zu § 37 BetrVG.
Deine BR-Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit muß innerhalb von 4 Wochen mit Freizeit ausgeglichen werden, nur wenn dieses betriebsbedingt nicht möglich ist, besteht ein Abgeltungsanspruch.
Erstellt am 03.04.2006 um 12:33 Uhr von Landarzt
An Alle!!
Vielen Dank für die Antworten, haben uns echt weitergeholfen. Ich bummle meine als BR angesammelten Stunden nun auch ab. wenn doch alle Probleme so einfach zu lösen wären.
Gruß Landarzt