BR-Stunden für Angestellte
Hallo Kollegen,
bin gerade neues BR-Mitglied geworden und habe schon die erste Frage: Steht mir als kaufm. Angestellter (Halbtagskraft) ein Betriebsratsstundenkonto zu, wenn ich nach regulärem Arbeitsende noch Betriebsratsarbeit verrichte? Meine gewerblichen Kollegen (Stundenlöhner) bekommen jede Stunde auf besagtem Konto gutgeschrieben, um diese dann später abzubummeln. Leider steht in meinem Arbeitsvertrag, das Mehrarbeit mit dem Gegalt abgegolten ist. Mache ich diese Stunden nun umsonst? Das wäre doch eine Ungleichbehandlung!
Für eine Antwort wäre ich dankbar
Community-Antworten (6)
26.03.2006 um 20:37 Uhr
Hallo Landarzt, es gibt kein "Betriebsratsstundenkonto". Und wie kommst Du auf die Idee, dass erforderliche BR-Arbeit nach Deinem Arbeitsende geleistet werden muss?
26.03.2006 um 22:25 Uhr
Hallo Landarzt, lies Dir dazu mal den §37, Abs.2u.3 BetrVG durch. Am bestens auch die Kommentierung dazu (Ich hoffe der bisherige BR hat einen Kommentar (wie Fitting, Däubler oder Richardi).
Dort wirst Du lesen können, dass Dein AG Dich für die notwendige BR-Arbeit während der regulären Arbeitszeit von der Arbeitsleistung befreien muss. Soweit BR-Arbeit erst nach der regulären Arbeitszeit erledigt werden kann, dann muss diese Zeit grundsätzlich angerechnet bzw. vergütet werden.
26.03.2006 um 22:26 Uhr
Hallo Fayence,
natürlich muß BR-Arbeit nicht außerhalb der Arbeitszeit geleistet werden, jedoch arbeiten meine BR-Kollegen im 3-Schicht-Betrieb und unsere BR-Sitzungen finden dann meist erst ab 14.00Uhr statt. Dann habe ich aber regulär Feierabend und mache also doch BR-Arbeit nach Arbeitsende. Meine Kollegen sammeln in solchen Fällen Stunden auf einem Betriebsratsstundenkonto an, die sie später dann abbummeln können (sind halt Stundenlöhner). Mir geht es nun darum, wo geschrieben steht, das mir für diese Stunden ein Ausgleich, egal welcher Art zusteht.
27.03.2006 um 09:53 Uhr
Hallo Landarzt,
schau dir bitte § 37 Abs 3 BetrVG an, das steht alles drin.
MfG Angi1
27.03.2006 um 09:53 Uhr
Hallo Landarzt, siehe Kommentierung Rn 92 im Fitting zu § 37 BetrVG. Deine BR-Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit muß innerhalb von 4 Wochen mit Freizeit ausgeglichen werden, nur wenn dieses betriebsbedingt nicht möglich ist, besteht ein Abgeltungsanspruch.
03.04.2006 um 14:33 Uhr
An Alle!!
Vielen Dank für die Antworten, haben uns echt weitergeholfen. Ich bummle meine als BR angesammelten Stunden nun auch ab. wenn doch alle Probleme so einfach zu lösen wären.
Gruß Landarzt
Verwandte Themen
Zahlen Durcheinander
ÄlterHallo Leute! Ich will heute eine Frage stellen die sich eher für Rechner oder logisch Denkenden wendet;-). Es geht um Auszahlung von Überstunden Prozenten. Hier erst einmal der der dazugehörige
Rechtmäßigkeit des Betriebrates; In unserm Betriebsrat befinden sich 5 Angestellte die nach meiner Auffassung nach nicht dort sitzen dürfen - was tun?
ÄlterHallo zusammen, ich habe eine Frage zur Rechtmäßigkeit des Betriebrates in unserem Unternehmen. Es sollte doch eigentlich so sein das im Betriebsrat keine Leitende Angestellte sitzen dürfen. In unserm
Sind leitende Angestellte für den Betriebsrat und/oder dessen Vorsitz wählbar bzw. dürfen leitende Angestellte gewählt werden?
ÄlterFrage zur Wählbarkeit: Sind leitende Angestellte für den Betriebsrat und/oder dessen Vorsitz wählbar bzw. dürfen leitende Angestellte gewählt werden? Wir haben in unserem Betrieb 2 Formen von leiten
Verlaufsleiter als Betriebsrat
ÄlterSehr geehrte Damen und Herren, Ich hätte mal eine Frage, da wir uns intern aktuell im Geschäft ein wenig verarscht fühlen. Und zwar steht bei uns mitlerweile eine Berriebsratswahl an wie wir mitbek
Arbeitstag / Ruhezeit
ÄlterIn unserem Betrieb kommt es immer häufiger vor, dass Mitarbeiter ihre Arbeit unterbrechen müssen um Arbeit, welche später am Abend angeliefert wird und wichtig ist zu bearbeiten. Diese Kollegen fahre