Nabend,
bei uns gibt es gerade folgendes Problem. Die GL ist der Meinung, wenn wir z.B. durch Betriebsratssitzungen länger arbeiten als unsere normale Arbeitszeit geht, läge das am BR, wäre somit kein betrieblicher Grund (wie es sonst im § 37 Abs. 3 BetrVG steht) und die "Überzeit" müsste nicht vergütet werden, weil wir ja ein Ehrenamt haben.
Was sagt ihr dazu?