Erstellt am 20.01.2012 um 06:53 Uhr von Zardoz
Euer Vorsitzender redet dummes Zeug !
Gruß
Zardoz
Erstellt am 20.01.2012 um 06:58 Uhr von Tanzbär
> Wo (im BetrvG) steht das ?
Nirgends, auch nicht woanders.
Erstellt am 20.01.2012 um 09:24 Uhr von hansh
Ihr müsst euch nur mündlich an und abmelden und mehr nicht, alles ander wäre eine Benachteiligung im Sinne des BetrVG und das würde Ich mit einem 78 BetrVG verfahren klären ,da aber euer BRV dieses so praktiziert und euch erzählt,würde Ich ihnen nahelegen mit euch Schulungen zu besuchen.
Auch wenn euer BRV die so praktiziert . Niemand kann euch das vorschreiben. Evtl würde ich über eine Abwahl de BRV nachdenken.
Erstellt am 20.01.2012 um 09:39 Uhr von MonaLisa
@Paddy,
das ist die Vorstufe zum Betriebsratsfürsten.....
Macht eurem BRV klar, dass ihr ihm sicher keine Rechenschaft - egal in welcher Form - schuldig seid.
Der BRV ist nicht Chef des Gremium's.
Erstellt am 20.01.2012 um 18:14 Uhr von Paddy
Ein (schräger) Fürst ist das ohnehin schon.....
Ich danke euch für die schnellen und vielen Antworten.