Hallo Kollegen,

folgende Frage zu Gehaltserhöhungen bei freigestellten Betriebsräten:
Bevor ich jetzt gleich erschossen werde: Ich weiß, dass es keine Bevorzugung geben darf und eigentlich das Gehalt gezahlt werden muss, dass vor der Freistellung gezahlt wurde.

Trotzdem hört man immer mal wieder, dass auch freigestellte BR-Mitglieder mal eine Gehaltserhöhung in Maßen bekommen haben, ohne dass es gegen das BetrVG verstossen hätte.
Wie stellt man das am besten an? Welche Gründe kann man dafür anführen?
Lg
Sandmann