Erstellt am 08.12.2010 um 14:49 Uhr von rkoch
Betriebsräte dürfen nicht bevorzugt, aber auch nicht benachteiligt werden. Dazu gehört, das sie an der beruflichen Entwicklung teilhaben müssen. Freigestellte haben deshalb das Recht z.B. an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, damit sie den Anschluß nicht verlieren.
Sie haben aber auch das Recht, das sie bei im Betrieb stattfindender Weiterentwicklung der Kollegen nicht ausgeschlossen werden. Wenn also viele Kollegen in dem Bereich aus dem der Freigestellte BR stammt sich weiterentwickelt haben, z.B. in Vorarbeiterpositionen aufgestiegen oder in andere, besserbezahlte Jobs wechseln konnten, so ist davon auszugehen, das das freigestellte BRM diesen Weg auch genommen hätte (wenn die Voraussetzungen stimmen!) wenn es nicht freigestellt sondern an seinem Arbeitsplatz beschäftigt gewesen wäre. Dann hat das BRM das Recht sich auch entsprechend weiterzuentwickeln, sprich: auch einen derartigen Posten zu bekommen (auch wenn es diesen momentan wegen der Freistellung nicht besetzt).
So weit die Theorie. Damit das ganze aber wirklich durchgesetzt werden kann muss es quasi eine zwingende Grundlage haben, sprich: z.B. wenn von den vergleichbaren AN die länger im Betrieb sind keiner mehr an seinem alten Arbeitsplatz ist oder sogar schon AN die noch nicht so lange wie das BRM im Betrieb sind am Aufstieg teilhaben konnten. Wenn Du diesen Weg beschreiten willst schon jetzt viel Spaß. Möglich ist es, ein befreundeter BRV hat diesen Weg beschritten und vor Gericht Recht bekommen!