Erstellt am 17.07.2007 um 14:21 Uhr von wölfchen
Hallo kaho,
bei einem gültigen Tarifvertrag ist es albern, ein Gespräch über den Lohn zu untersagen, weil jeder in die Tariftabellen einsehen kann und sich folglich ausrechnen kann, was sein Kollege im Monat so nach Hause trägt, wenn Familienstand und Kinderanzahl bekannt sind. Ist der Lohn frei verhandelbar, kann ein solches Gespräch zu einer Störung des Betriebsfriedens und somit zur Kündigung führen, wenn mein Kollege feststellen müsste, dass er für die gleiche Arbeit 100 € weniger erhält als ich, weil ich gut beim AG kratzen kann und dann deshalb auf die Barrikaden steigt :-))
Erstellt am 17.07.2007 um 14:24 Uhr von waschbär
kaho,
ja das Dürfen sie. Sie dürfen sich sogar über Nebenabreden Unterhalten .Sie dürfen nur nicht über Dritte ohne deren Einverständniss reden.
Erstellt am 17.07.2007 um 15:39 Uhr von ego112
Es gibt keine Regelung in Bezug auf Schweigepflicht über z.B. Löhne. Der AG kann zwar in einem Arbeitsvertrag die Verschwiegenheit vereinbaren oder mündlich darauf hinweisen, dieses hat jedoch nur dann Bestand wenn der AN von sich aus seinen Lohn bekannt macht. Wird er allerdings von einem Kollegen gefragt, steht es ihm frei zu antworten. Es ergibt sich schon aus dem Grundgesetz.
ego112
Erstellt am 17.07.2007 um 17:13 Uhr von refgor2000
Hm, ist ein interessantes Thema.
Frage an ego112:
Wo findet man das im Grundgesetz?
Bei und im Betrieb haben wir genau dieses Problem, nur weis keiner die wirkliche Gesetzeslage....
Erstellt am 17.07.2007 um 17:46 Uhr von docpille
Wer will denn das jemanden verbieten??
Erstellt am 17.07.2007 um 20:09 Uhr von Kölner
@all
Selbstverständlich kann ich den AN's meines Betriebes untersagen, sich untereinander über die jeweiligen Gehälter zu unterhalten. Das kann ich im AV fixieren.
Wer dagegen verstösst und dieses Verhalten beweisbar wird, kann das zu einer Kündigung führen.
Erstellt am 17.07.2007 um 21:56 Uhr von Bergmann
@ Kölner,
warum ich die AN verbieten lassen soll, über ihre Gehälter zu reden ist ja klar !!!Aber auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert das verbot ?? Ich sag eher freie meinungsäußerung-- eh-ich bekomm mit 1500 € zu wenig !!!!
Erstellt am 18.07.2007 um 08:19 Uhr von ego112
Leider muss ich Dir, Kölner, einmal widersprechen. Natürlich kannst Du deinen MA verbieten sich über ihr Gehalt zu unterhalten. Dieses ist m.M. nach genauso wirksam, als wenn Du Ihnen z.B. den Umgang mit den eigenen Kindern verbieten würdest. Die Treuepflicht bezieht sich lediglich auf Betriebsgeheimnisse ( z.B. chemische Zusammensetzung eines Stoffes). Was für ein Interesse hat denn der AG daran seine MA in Ihrer Persönlichkeit einzuschränken. Es ist doch mein Bier allen Kollegen mein Gehalt zu erzählen(natürlich nur auf Nachfrage). Wenn der AG Frieden haben möchte, soll er allen dass gleiche Gehalt zahlen. Dann könnte der AG ja auch vertraglich festhalten über erhaltene Abmahnungen oder mir zustehende Urlaubstage zu reden!!
Was ist z.B. mit dem Ehepartner? Schweigepflicht? Bei Bewerbungen nach der Frage bezüglich des jetzigen Gehaltes? Schweigepflicht?
Gruß ego112
Erstellt am 18.07.2007 um 08:53 Uhr von pirat
wenn,
wie Kölner es sagte, die Schweigepflicht Bestandteil meines AV ist. Muß ich mich als AN an meine arbeitsvertaglichen Verpflichtungen halten. Punkt
Erstellt am 18.07.2007 um 09:10 Uhr von wölfchen
Hallo alle,
ich muss doch noch mal auf meinen obigen Beitrag verweisen, dass man die Antwort nicht pauschalieren kann und ego112 beipflichten: ein Verbot im Arbeitsvertrag wäre im Falle eines Tarifvertrages genau so unsinnig, wie das Verbot mit den eigenen Kindern zu sprechen. Ein Verbot, über etwas zu sprechen, was jedem in Form einer Tabelle zugänglich ist, würde wohl (fast) jeder Arbeitsrichter belächeln.
Das Verbot ist doch dann interessant, wenn der AG für gleiche Leistung unterschiedliche Löhne zahlt, oder für sich geringfügig unterscheidende Leistungen ungerechtfertigte hohe Lohndifferenzen bestehen. Der Kündigungsgrund besteht dann ursächlich nicht darin, dass ich über meinen Lohn gesprochen habe, sondern darin, dass ich mit dieser Preisgabe eventuell Unzufriedenheit erzeugt und somit den Betriebsfrieden gestört habe.
Erstellt am 18.07.2007 um 09:34 Uhr von Bergmann
Was ist denn aus den Grundsatz "Gleiches Geld für gleiche Arbeit " ?? Wenn alle über ihr Gehalt eisern schweigen, läßt sich keine Kontrolle machen !! Ich sehe die Klausel im AV- Stillschweigen übers Gehalt- als Knebelvertrag an, die es den AG ermöglicht, eine Zweiklassengesellschaft unter den AN zu installieren !!
Erstellt am 18.07.2007 um 10:47 Uhr von pirat
@Bergmann,
kommen wir einmal zurück auf die Eingangsfrage.......dürfen die Arbeitnehmer sich untereinander über Ihre Gehälter unterhalten oder können sie dadurch Schwierigkeiten bekommen???
Antwort Ja, sie können, s. Kölner..wenn das im AV fixiert ist und
wer dagegen verstösst und dieses Verhalten beweisbar wird, kann das zu einer Kündigung führen.
Das, was Du da anführst ist eine Grundsatzdiskussion bei der ich Dir in Gänze beipflichten würde. Aber diese hätte dann eine andere Überschrift.
Erstellt am 18.07.2007 um 12:11 Uhr von ego112
Abschließend möchte ich mich noch einmal äußern. Bis jetzt habe ich Kölners Ausführungen immer gutheißen können. Doch nicht alles, was in einem Arbeitsvertrag steht, ist gesetzeskonform.
Zeigt mir ein Gesetz oder Urteil was mir verbietet, auf Nachfrage mein Gehalt bekannt zu geben.
Ungefragt, mein Gehalt was ich bekomme, 3840 Brutto,Punkt
ego112
Erstellt am 18.07.2007 um 12:36 Uhr von Bergmann
@ Pirat,
fang schon mal an zu suchen !! :-))))
Erstellt am 18.07.2007 um 19:07 Uhr von Hupfendudel
@ego112
Dann arbeitest Du definitiv NICHT in hiesigen Gefilden...
Grüße aus dem fernen Osten
Hupfendudel
Erstellt am 18.07.2007 um 19:29 Uhr von Kölner
@ego112
Die Formulierung könnte - wie im Inet bei verschiedenen Anbietern recherchierbar - wie folgt lauten:
"Der Mitarbeiter ist verpflichtet, über die Höhe seiner Vergütung Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt insbesondere gegenüber den Kollegen der (eigenen) Firma. Eine Ausnahme besteht nur dann, sobald der Mitarbeiter gesetzlich oder zur Erlangung sozialer Leistungen zur Offenlegung seiner Vergütung verpflichtet ist."
Diese Formulierung ist gültig UND gemäß § 105 GewO ein durchaus möglicher Vertragsbestandteil. Bei Zuwiderhandlung - ganz regulär - auch mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen belegbar.
Erstellt am 18.07.2007 um 22:30 Uhr von Frank N Furter
Was sind denn "Kollegen der Firma"?
Erstellt am 19.07.2007 um 23:36 Uhr von Frank N Furter
@Kölner
"Der Mitarbeiter ist verpflichtet, über die Höhe seiner Vergütung Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt insbesondere gegenüber den Kollegen der (eigenen) Firma. Eine Ausnahme besteht nur dann, sobald der Mitarbeiter gesetzlich oder zur Erlangung sozialer Leistungen zur Offenlegung seiner Vergütung verpflichtet ist."
Komisch, ich bin mir sicher dass gestern etwas anderes dort stand.
Aber so ist die Formulierung vermutlich nicht mehr zu beanstanden. Aber auch nutzlos, denn welcher Arbeitnehmer hat schon eine eigene Firma?