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Gehalt von Elternzeitrückkehrern?

N
Neugier
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kennt sich jemand mit Rückkehrer/innen aus Elternzeit aus? Wenn ein anderer Arbeitsplatz der Rückkehrerin angeboten wird, der in einer Abteilung ist, deren gehaltsgefüge unter dem Gehalt der Rückkehrerin liegt, kann der Arbeitgeber das Gehalt kürzen? Danke für eine Info. Gruß, Neugier.

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Community-Antworten (3)

T
timo

27.03.2007 um 15:34 Uhr

Hallo Neugier,

Soweit ich weiß, ist es nicht möglich das das Gehalt gekürzt wird wenn man zurück aus der Elternzeit kommt.

Gruß Timo

J
Jube

27.03.2007 um 15:43 Uhr

Die Kollegin hat Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz und somit auch auf ihr eigentliches Gehalt.

P
pit47

27.03.2007 um 15:52 Uhr

Hallo Neugier, nach dem Ablauf der Elternzeit lebt das bisherige Arbeitsverhältnis "automatisch" in der Form wieder auf, in der es vor der Elternzeit bestanden hat.

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