Lohn/Gehalt
Hallo!
Ich habe eine Frage zum Eingruppierung/Gehalt. Bei einer Mitarbeiterin steht ein Tarifsprung an. Zusätzlich bekommt sie auch eine freiwillige übertarifliche Zulage, welche ihr der Arbeitgeber jetzt mit verrechnen möchte, sodaß unterm Strich das selbe Bruttogehalt weiter gezahlt wird. Die übertarifliche Zulage wird schon seit langer Zeit(ca.10 Jahre) gezahlt. Besteht da vielleicht irgendein Rechtsanspruch?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Community-Antworten (1)
15.08.2010 um 13:28 Uhr
@wilson. es kommt darauf an was arbeitsvertraglich geregelt ist. Denn es ist zulässig, dass freiwillige Zulagen bei Hochgruppierungen oder bei Tariferhöhungen ganz oder teilweise angerechnet werden.
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