Hallo!

Ich habe eine Frage zum Eingruppierung/Gehalt.
Bei einer Mitarbeiterin steht ein Tarifsprung an. Zusätzlich bekommt sie auch eine freiwillige übertarifliche Zulage, welche ihr der Arbeitgeber jetzt mit verrechnen möchte, sodaß unterm Strich das selbe Bruttogehalt weiter gezahlt wird.
Die übertarifliche Zulage wird schon seit langer Zeit(ca.10 Jahre) gezahlt.
Besteht da vielleicht irgendein Rechtsanspruch?

Vielen Dank für eure Hilfe!