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Provision Gehalt

E
ehrtbbeehre
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, darf der AG ein "Provisionsmodell" einführen, bei welchem ein Grundgehalt gezahlt wird und der Rest als Provision erarbeitet werden muss? Also für die bereits bestehenden Arbeitsverträge?

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Community-Antworten (3)

P
pfeilenbogen

18.10.2010 um 10:23 Uhr

Nein, es sei es bestünde ein TV der solches regelt oder möglic macht. Sonst müsste der AG versuchen per Änderungskündigung dern ArbV zu verändern. Dann sollte man sich aber rechtlich beraten lassen. Also nicht einfach eine Änderungskündigung ablehnen, denn dann erfolgt i.d.R. eine Beendigungskündigung

N
niemand

18.10.2010 um 10:36 Uhr

Ich denke schon daß das der AG darf.

Das bisherige Gehalt muss dann dem Grundgehalt entsprechen. Freiwillige Zulagen, die er immer mit dem Zusatz der Unverbindlichkeit bezahlt hat kann er wohl auch in Provision umwandeln. Durch eine Provision on Top darf der AG immer für Motivation sorgen.

P
Petrus

18.10.2010 um 11:42 Uhr

@niemand: Aber nur, wenn der BR nach §98(1) Nr. 11 zugestimmt hat...

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