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Kündigung eines Langzeitkranken

L
largie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Ich bin bei uns im Betriebsrat tätig Wir haben bei uns jetzt eine Kündigung liegen die einen Langzeit kranken betrifft. Laut unserer Personalabteilung kann für diesen Mitarbeiter keine Stelle geschaffen werden die er als Tätigkeit ausüben kann. Er hat durch seine Krankheit eine Schwerbehinderung bekommen. Er war vor ca 1 Jahr schon mal kurzzeitig in der Firma und hat probiert zu arbeiten dies wurde aber von seiner Seite wieder abgrbrochen, weil er bei fast allen ihm angeboten Tätigkeiten schmerzen hatte. Nun gab es diese Woche ein Gespräch mit dem Mitarbeiter und der Personalchefin, wo rauf er gefragt wurde wie sein Zustand jetz ist. Er sagte es ist genauso wie vor einem Jahr! Jetzt liegt bei uns eine Anhörung zu einer Kündigung und wir wissen nicht genau wie wir uns richtig verhalten. Vieleicht gibt es ja unter euch jemand der so etwas ähnliches schon mal hatte.

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Community-Antworten (3)

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Matze

07.12.2010 um 18:32 Uhr

Sucht das Gespräch mit dem Mitarbeiter, macht euch ein eigenes "Bild" der Lage. Mit seiner lapidaren Äußerung "wie vor einem Jahr" gefährdet er tatsächlich seinen Arbeitsplatz. Oder will er ganrnicht mehr arbeiten (EU bis zur Rente)? Kann es sein, dass die Personalchefin keinen Arbeitsplatz finden will? Gibt es im BR Ideen für einen angemessenen Platz? Fragen, die vor der Anhörung geklärt werden sollten.

S
sgbix

07.12.2010 um 18:34 Uhr

Bei Schwerbehinderten muss zwingend das Integrationsamt eingebunden werden § 85 SGB IX. Weiter könnt ihr den Integartionsfachdienst einbinden zur Prüfung ist wirklich keine beschäftigungsmöglichkeit möglich. Ggf. auch durch Einsatz von Hilfsmitteln oder Umgestalltung des Arbeitsplatzes

L
Laffo

07.12.2010 um 21:25 Uhr

@largie weist in eurer Stellungnahme zur Kündigung daraufhin, das mit dem Kollegen kein betriebliches Eingliederungsmanagment durchgeführt wurde, welches eine krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen könnte.Näheres dazu kannst du googlen.Weiterhin solltet ihr darlegen, dass der AG keine Maßnahme bislang ergriff eine vakante Stelle für den Mitarbeiter umzugestalten.Weiterhin macht darauf aufmerksam, dass diese Arbeitsunfähigkeit durch die unergonomische Arbeitsplätze entstanden ist.Desweiteren liegt euch keine Stellungnahme des Integrationsamtes zur beabsichtigten Kündigung vor.Weiterhin das soziale Umfeld des Mitarbeiters mit in die Stellungnahme einfließen lassen,z.B.: langjähriger zuverlässiger kollegialer Mitarbeiter,Vater von 4 Kindern, Alleinverdiener, immer flexibel für das Unternehmen einsetzbar...diese Kündigung stellt eine sozial ungerechfertigte Maßnahme des AG dar..

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html

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