Erstellt am 10.05.2012 um 11:14 Uhr von Streikbrecher
Auskennen und verbindliche Antwort gibt es bei der Agentur fuer Arbeit.
Erstellt am 10.05.2012 um 12:55 Uhr von Streikbrecher
Mundhanderwerker
Deine Aussage so ist falsch. Es gibt hierzu einige entgegensprechende Rechtsprechung. Sogar ein aktuelles hoechstrichterliches Urteil, wonach sogar eine Abfindung eben nicht zwangsweise zur Sperre fuehrt.
Daher auch der einzig richtige Hinweis AfA fragen
Erstellt am 10.05.2012 um 13:38 Uhr von blackjack
@Monster,
eine Sperrzeit könnte verhindert werden, wenn die Arbeitsaufgabe nach ärztlicher Beurteilung aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
Erstellt am 10.05.2012 um 15:16 Uhr von Streikbrecher
Mundhandwerker
hoechstrichterliche Urteile sind auch fuer Aemter/Behoerden bindend. Notfalls muss man nur ggf im Bezug auf diese Klage erheben.
Weiter hatten wir Eigenkuendigungen ohne Sperre. Man muss das alkes nur VORHER mit der AfA abklaeren.
Erstellt am 10.05.2012 um 15:40 Uhr von Kulum
Streikbrecher
Mal zur Erinnerung, wir reden hier von einer Frau die psychisch erkrankt ist. Du rätst ihr ernsthaft es drauf ankommen zu lassen und gegebenenfalls vorm Sozialgericht zu klagen? Mal ganz davon abgesehen, dass ihr das nicht bei der Frage hilft, wie sie während der zu erwartenden Sperrzeit ihre Rechnungen bezahlt. Selbst wenn sie die Klage gewinnen sollte, dauert es bis zum Urteil, bis es dann der Sachbearbeiter in Händen hält dauerts nochmal.
Das ist ernsthaft dein Rat???
Nachtrag
Sorry, sehe gerade deinen Eingangspost. Bei der AfA anfragen. Jup, besser allerdings sehe ich das schon so wie Mundwerker
Erstellt am 12.05.2012 um 11:34 Uhr von Streikbrecher
Mundhandwerker kannst oder willdt Du nicht lesen?
Denn ivh habe doch geschrieben Anfrage Auskunft bei / von der AfA. Ja ggf. auch Hinweis auf Urteilslage. Weiter unterstelle ich dass gerade so erkrankte Unterstuetzung erhalten im pers. Umfeld.
Der Vorschlag mit Krankfeiern ist in der moeglichen Folge schlimmer. Ggf stellt AG einfach die Lohnzahlung ein und/oder kuendigt, dann wird es schlimmer. Denn dann muss sie vor das ArbG auch wril die AfA ggf wie schonoft geschehen das Arbeitslosengeld nicht zahlt, weil sie rechtswidriege Kuendigung unterstellen und verlangen der AN mueste gegen die Kuendigung klagen