Langzeitkrank
Hallo!
Brauche mal wieder Hilfe. Eine Kollegin ist psychisch erkrankt. Sie möchte nicht mehr zu uns arbeiten kommen , da ihre Probleme mit dem Arbeitsplatz und dem Chef zusammenhängen. Nun hat sie mich gefragt wenn sie kündigt ob sie dann gesperrt wird. Eigendlich ja schon , denke ich. Sie will wissen ,ob es auch eine Möglichkeit gibt nicht gesperrt zu werden. ?? Habe keine Ahnung!Wer kennt sich aus?
DANKE!!
Community-Antworten (6)
10.05.2012 um 13:14 Uhr
Auskennen und verbindliche Antwort gibt es bei der Agentur fuer Arbeit.
10.05.2012 um 14:55 Uhr
Mundhanderwerker
Deine Aussage so ist falsch. Es gibt hierzu einige entgegensprechende Rechtsprechung. Sogar ein aktuelles hoechstrichterliches Urteil, wonach sogar eine Abfindung eben nicht zwangsweise zur Sperre fuehrt.
Daher auch der einzig richtige Hinweis AfA fragen
10.05.2012 um 15:38 Uhr
@Monster, eine Sperrzeit könnte verhindert werden, wenn die Arbeitsaufgabe nach ärztlicher Beurteilung aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
10.05.2012 um 17:16 Uhr
Mundhandwerker
hoechstrichterliche Urteile sind auch fuer Aemter/Behoerden bindend. Notfalls muss man nur ggf im Bezug auf diese Klage erheben.
Weiter hatten wir Eigenkuendigungen ohne Sperre. Man muss das alkes nur VORHER mit der AfA abklaeren.
10.05.2012 um 17:40 Uhr
Streikbrecher Mal zur Erinnerung, wir reden hier von einer Frau die psychisch erkrankt ist. Du rätst ihr ernsthaft es drauf ankommen zu lassen und gegebenenfalls vorm Sozialgericht zu klagen? Mal ganz davon abgesehen, dass ihr das nicht bei der Frage hilft, wie sie während der zu erwartenden Sperrzeit ihre Rechnungen bezahlt. Selbst wenn sie die Klage gewinnen sollte, dauert es bis zum Urteil, bis es dann der Sachbearbeiter in Händen hält dauerts nochmal.
Das ist ernsthaft dein Rat???
Nachtrag
Sorry, sehe gerade deinen Eingangspost. Bei der AfA anfragen. Jup, besser allerdings sehe ich das schon so wie Mundwerker
12.05.2012 um 13:34 Uhr
Mundhandwerker kannst oder willdt Du nicht lesen?
Denn ivh habe doch geschrieben Anfrage Auskunft bei / von der AfA. Ja ggf. auch Hinweis auf Urteilslage. Weiter unterstelle ich dass gerade so erkrankte Unterstuetzung erhalten im pers. Umfeld. Der Vorschlag mit Krankfeiern ist in der moeglichen Folge schlimmer. Ggf stellt AG einfach die Lohnzahlung ein und/oder kuendigt, dann wird es schlimmer. Denn dann muss sie vor das ArbG auch wril die AfA ggf wie schonoft geschehen das Arbeitslosengeld nicht zahlt, weil sie rechtswidriege Kuendigung unterstellen und verlangen der AN mueste gegen die Kuendigung klagen
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