Zeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit?
Hallo. Bei uns gilt tariflich die 35 Std.-Woche. Es wird ein elektronisches Zeiterfassungssystem genutzt. In einer Betriebsvereinbarung hat der BR auf Wunsch der GF zugestimmt, dass ein gewisser Personenkreis von der Zeiterfassung ausgenommen ist, nämlich einige MA, die Vertrauensarbeitszeit "genießen". Nur: unterliegen diese denn nicht dem Arbeitszeitgesetz? Und wenn doch, wer kontrolliert denn dann und auf welche Weise, dass die Arbeitszeiten der Personen nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen? Eine weitere BV erlaubt dem Chef, einer begrenzten Anzahl MA 35 + 5 Std. - Verträge anzubieten. Die Entlohnung ist dann proportional anzupassen. Welchen Sinn macht es aber, den Personen mit Vertrauensarbeitszeit einen solchen Vertrag anzubieten? Wir sehen darin eine versteckte Gehaltserhöhung, welche einer Anhörung bedarf...
Community-Antworten (5)
07.12.2010 um 15:04 Uhr
Das recht des BR eine Übersicht über die AZ der MA zu bekommen ergibt sich aus 80 BetrVG. Der AG muss euch in die Lage versetzen nachprüfen zu können dass das ArbZG eingehalten wird. Ob die MA stempeln oder manuell erfassen ist eine andere Sache
Eure BV zur Erhöhung der Arbeitszeit von 35 auf 40 Std für einzelne halte ich auf den ersten Blick für unwirksam. Da hat derBR keine Karten im Spiel
07.12.2010 um 15:19 Uhr
Wieso hat der BR das überhaupt zugelassen mit der Vertrauensarbeitszeit?
07.12.2010 um 15:32 Uhr
vielleicht fand er das sooooo toll ;-)
07.12.2010 um 16:12 Uhr
Frage: Wieso hat der BR das überhaupt zugelassen mit der Vertrauensarbeitszeit?
Antwort: weil es "nur" die erste Führungslinie betrifft und diese Kollegen "auch mal länger da bleiben müssen, z.B. wenn man in einem Kundengespräch ist....." bla bla bla
Eigentlich ein "Geschenk" des Betriebsrats in Anbetracht laufender Verhandlungen zur Tarifanbindung ... ;-) Welche Kreise dieses Geschenk zieht, merken wir jetzt...
@ ganther: Laut bisherigem (freiwillig anerkanntem) Tarifvertrag gibt es eine Öffnungsklausel zum Thema Arbeitszeiterhöhung auf 40 Std. mit Quote.
07.12.2010 um 20:48 Uhr
- Mai 2003 – 1 ABR 13/02
Verwandte Themen
Vertrauensarbeitszeit aber BR will Gleitzeit per BV beschliessen - Darf er das?
Hallo, Wir haben in unserem Betrieb etwa 45 Angestellte. Diese sollten in ihrem Arbeitsvertrag einen Zusatz unterschreiben: Vertrauensarbeitszeit". Bis auf einige Ausnahmen haben es alle getan. Nac
Zeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit
Guten Abend! Vorab eine Kurzbeschreibung: Alle MA bei uns haben Vertrauensarbeitszeit bei 40 Std pro Woche, welche(s) auch Vertraglich so festgehalten ist. Nun ist es so, dass ein Abteilungsle
Berfreiung Zeiterfassung
Hallo ihr lieben, zum 01.01.wurde eine Kollegin zur Abteilungsleiterin befördert. Anhörung usw. alles in Ordnung. Wir haben im Haus eine elektronische Zeiterfassung. Von dieser Zeiterfassung war und
Vertrauensarbeitszeit einseitig von AG?
Hallo, wir haben kürzlich eine BV verabschiedet. In dieser ist auch geregelt, dass die außertariflich bezahlten MA Vertrauensarbeitszeit haben sollen. Allerdings nur bei Neueinstellungen. Nun haben
Vertrauensarbeitszeit oder Zeiterfassung; große Mehrheit der Belegschaft ist für Zeiterfassung - Ist das erzwingbar?
Hallo Forum, wir haben im Unternehmen ( nahezu nur kfm. Angestellte, wir haben nur eine geringe Anzahl Gewerbliche)die sogenannte Vertrauensarbeitszeit. Aus unterschiedlichen Gründen kommt es imm