Erstellt am 07.12.2010 um 14:04 Uhr von ganther
Das recht des BR eine Übersicht über die AZ der MA zu bekommen ergibt sich aus 80 BetrVG. Der AG muss euch in die Lage versetzen nachprüfen zu können dass das ArbZG eingehalten wird. Ob die MA stempeln oder manuell erfassen ist eine andere Sache
Eure BV zur Erhöhung der Arbeitszeit von 35 auf 40 Std für einzelne halte ich auf den ersten Blick für unwirksam. Da hat derBR keine Karten im Spiel
Erstellt am 07.12.2010 um 14:19 Uhr von DonJohnson
Wieso hat der BR das überhaupt zugelassen mit der Vertrauensarbeitszeit?
Erstellt am 07.12.2010 um 14:32 Uhr von paula
vielleicht fand er das sooooo toll ;-)
Erstellt am 07.12.2010 um 15:12 Uhr von seesee
Frage: Wieso hat der BR das überhaupt zugelassen mit der Vertrauensarbeitszeit?
Antwort: weil es "nur" die erste Führungslinie betrifft und diese Kollegen "auch mal länger da bleiben müssen, z.B. wenn man in einem Kundengespräch ist....." bla bla bla
Eigentlich ein "Geschenk" des Betriebsrats in Anbetracht laufender Verhandlungen zur Tarifanbindung ... ;-) Welche Kreise dieses Geschenk zieht, merken wir jetzt...
@ ganther: Laut bisherigem (freiwillig anerkanntem) Tarifvertrag gibt es eine Öffnungsklausel zum Thema Arbeitszeiterhöhung auf 40 Std. mit Quote.
Erstellt am 07.12.2010 um 19:48 Uhr von Arbeitszeit
6. Mai 2003 – 1 ABR 13/02