Hallo. Bei uns gilt tariflich die 35 Std.-Woche. Es wird ein elektronisches Zeiterfassungssystem genutzt. In einer Betriebsvereinbarung hat der BR auf Wunsch der GF zugestimmt, dass ein gewisser Personenkreis von der Zeiterfassung ausgenommen ist, nämlich einige MA, die Vertrauensarbeitszeit "genießen". Nur: unterliegen diese denn nicht dem Arbeitszeitgesetz? Und wenn doch, wer kontrolliert denn dann und auf welche Weise, dass die Arbeitszeiten der Personen nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen?
Eine weitere BV erlaubt dem Chef, einer begrenzten Anzahl MA 35 + 5 Std. - Verträge anzubieten. Die Entlohnung ist dann proportional anzupassen. Welchen Sinn macht es aber, den Personen mit Vertrauensarbeitszeit einen solchen Vertrag anzubieten? Wir sehen darin eine versteckte Gehaltserhöhung, welche einer Anhörung bedarf...