Zeiterfassung stimmt nicht !
Hallo Zusammen,
bei uns im Unternehmen stimmt die Zeiterfassung seit nunmehr 4 Jahren nicht. Immer wieder kommen MAs und beschweren sich dass z. B. Samstagsarbeit nicht erfasst wurde obwohl sie gestempelt haben, dass demnach auch die Zuschläge nicht stimmen usw. Immer wieder kommt von Seiten der HR, dass sie dran sind und die Mitarbeiter Ihre Zeiten eben korrigieren und abgeben müssen. Aber selbst wenn diese korrigiert, vom Vorgesetzten unterschrieben und abgegeben werden kann es sein, dass Sie immer noch nicht stimmen. Als Betriebsrat sehe ich mich in der Pflicht das zu ändern. Leider scheint es keine Handhabe dagegen zu geben. Hat jemand einen Rat für mich ?
Community-Antworten (13)
05.03.2021 um 09:57 Uhr
wenn Du wirklich Druck machen willst, würde ich vorschlagen: Samstagarbeit nicht mehr genehmigen bis der Missstand behoben ist.
Nach 4 Jahren ist das wohl eher nicht als "überzogene Reaktion" zu bewerten, wenn man als BR dann Samstagarbeit nicht mehr genehmigt.
05.03.2021 um 10:12 Uhr
vielen Dank für den Tipp, allerdings geht dass in unserer prekären Situation eben nicht, da wir sonst nicht lieferfähig sind, wenn die Samstagsarbeit aktuell nicht gemacht werden kann weil der BR seine Zusage verweigert. Wenn dieser Auftrag nicht beliefert wird, brauchen wir uns um die Zeiterfassung bald keine Sorgen mehr zu machen, denn dann wird aufgrund von der Situation der Schlüssel umgedreht und dann hat keiner mehr einen Arbeitsplatz.
05.03.2021 um 10:20 Uhr
Arbeitet ihr regulär Samstags oder ist das Mehrarbeit?
Seit 4 Jahren geht das so? Na da würde ich aber als ArbN auch mal reagieren. Eine Leistung wird erbracht, aber die Gegenleistung (Entgelt) bleibt aus.
05.03.2021 um 10:40 Uhr
Das ist Mehrarbeit.. ich verstehe ja dass die Motivation dadurch gen 0 sinkt aber ich habe einfach keinen Hebel den ich ansetzen könnte ohne uns allen zu schaden.
05.03.2021 um 10:45 Uhr
Naja- hier projiziert der Betriebsrat das organisatorische Unvermögen des Unternehmers auf sich selbst.
Dann handelt eine BV i.S. § 87 Abs. 1 Ziffer 2 aus. Dann ist es keine Mehrarbeit mehr, sondern eine 5-Tage-Woche, in der man halt auch mal Samstags arbeiten muss. Habt ihr einen Tarifvertrag? Wenn ja, was steht denn dort zur Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit?
05.03.2021 um 10:49 Uhr
wenn sich der Betrieb in einer solch prekären Situation befindet und ihr deshalb Sorge habt, das sich "harte" Massnahmen derart auswirken, dann hast Du aber doch alles getan was machbar ist: Du kümmerst Dich und bemühst Dich darum das zu regeln ohne den Betrieb in Gefahr zu bringen. Weil da muss man ehrlich sein: ohne Druck wirst Du so etwas nicht zeitnah ändern, wenn das schon 4 Jahre so geht. Und Druck erzeugt man nur indem man Kosten verursacht, entweder über Anwälte oder Gerichte oder produktive Minderleistungen durch Wegfall von Überstunden oder Wochenendarbeit.
Ob das wirklich so ist, kannst Du am besten einschätzen. Du kannst höchstens noch argumentieren,das der doppelte Aufwand durch falsche Abrechnungen auch Kosten verursacht, aber ich schätze das hast Du schon getan.
05.03.2021 um 12:03 Uhr
Zitat paddy2608 : ........ bei uns im Unternehmen stimmt die Zeiterfassung seit nunmehr 4 Jahren nicht.
Das ganze scheint System zu haben. Ich tippe mal auf Vorsatz.
05.03.2021 um 12:44 Uhr
@paddy2806 "vielen Dank für den Tipp, allerdings geht dass in unserer prekären Situation eben nicht, da wir sonst nicht lieferfähig sind, wenn die Samstagsarbeit aktuell nicht gemacht werden kann weil der BR seine Zusage verweigert. Wenn dieser Auftrag nicht beliefert wird, brauchen wir uns um die Zeiterfassung bald keine Sorgen mehr zu machen, denn dann wird aufgrund von der Situation der Schlüssel umgedreht und dann hat keiner mehr einen Arbeitsplatz."
Du willst also Duschen gehen, kaufst dir aber vorher einen Regenschirm um nicht naß zu werden. Hin und wieder ist es aber mal so das es knirschen muss zwischen den Zähnen. Ihr solltet dem AG unmissverständlich klar machen, stimmen die Abrechnungen für Januar nicht genehmigt der BR für Februar keinen Überstunden mehr. Stimmt die Februar Abrechnung nicht genehmigt der BR keine Überstunden für März. Hier werdet ihr dann sehen welches Interesse der AG dann wirklich hat das es seinem Betrieb gut geht. Fehler können passieren, keine Frage. Aber wie Challenger schon anmerkt, das ganze schein System zu haben.
05.03.2021 um 13:29 Uhr
Danke für eure zahlreichen Antworten.. Ja wir haben schon alles getan was möglich istund trotzdem habe ich den MAs gegenüber ein schlechtes Gewissen.. und nein wir sind keinen Tarifvertrag angeschlossen sondern haben BVs aber das klärt die Thematik eben nicht ..
05.03.2021 um 13:45 Uhr
Dein ArbGeb hat anscheinend kein schlechtes Gewissen seinen Mitarbeitern gegenüber.
05.03.2021 um 13:49 Uhr
Ich denke auch - die Personlabteilung hat es in der Hand, ob ihr lieferfähig bleibt.
Ich würde ein Ultimatum setzen, bis zu dem Zeitpunkt das seit Jahren bestehende fehlerhafte System korrekt arbeiten soll, andernfalls ihr der Mehrarbeit nicht mehr zustimmen werdet. Kurze Frist - vielleicht zwei bis drei Wochen. Dann kann sich die Personalabteilung überlegen: Entweder endlich den Fehler beheben oder nicht mehr Lieferfähig sein. Der schwarze Peter liegt nicht bei euch.
05.03.2021 um 19:43 Uhr
Unsere Tipps oder Ratschläge nutzen aber nur was wenn der Fragende einsieht das er nicht Unternehmer sondern Interessenvertreter ist.
07.03.2021 um 13:25 Uhr
Zunächst einmal- habt Ihr denn eine BV zum Thema Zeiterfassung und eine BV Mehrarbeit?? Da dies ein Mitbestimmungspflichtiges Thema ist kann man diese erzwingen. Man kann damit vor die Einigungsstelle gehen und das kostet den AG richtig Geld- weshalb diese dann meist vorher zu Verhandlungen bereit sind. Werden nun Ansprüche daraus nicht erfüllt kann man wegen Verstoßes dagegen als BR vorgehen.
Entgeltansprüche einzelner Arbeitnehmer müssen diese aber selber einklagen, es handelt sich um Individualrecht. Deshalb ist es sinnvoll in einer Gewerkschaft zu sein, denn diese übernimmt auch im Wiederholungsfall die Streitkosten. Auch wenn keine Tarifbindung besteht.
Wenn Du davon ausgehst das die Existenz der Firma bedroht ist wenn man die Überstunden nicht genehmigt, so habt Ihr einen wunderbaren Hebel in der Hand . Natürlich drohen Arbeitgeber immer mit schlimmen Konsequenzen wenn der BR nicht spurt. Aber auch für den Arbeitgeber sind die Konsequenzen erheblich und er will ja nicht pleite gehen. Ihr habt Macht, nutzt diese für Eure Leute. Entlassen kann er niemanden, vielmehr müsste er mehr Leute einstellen. Euer Wirtschaftsausschuss kann die Zahlen prüfen, ob die Firma dann wirklich gefährdet wäre.
Man darf sich vom AG nicht einschüchtern lassen, er braucht den BR . Wenn ein BR nicht bereit ist sich mit dem AG anzulegen um seine Aufgabe zu erfüllen, wie soll der AG den BR denn ernst nehmen? Er ist kein Erfüllungsgehilfe der GL sondern muss auf die Einhaltung der Gesetzte achten und für die Belegschaft eintreten.
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