Erstellt am 19.02.2015 um 14:44 Uhr von martinez
Hey,
also ich sehe hier ganz klar eine Mitbestimmung für den BR.
§87 Abs.1 Nr. 1 und 6 BetrVG springt mich da förmlich an:)
und wenn man genauer schaut findet man bestimmt auch noch mehr.
Der BR sollte hier mal sein Inforecht einfordern beim AG, wieso warum weshalb, was für folgen oder Nutzen hat die Verlegung usw.
Hier findet ihr dann bestimmt einige Punkte wo ihr voll in der MB seit.
Gruß
Erstellt am 19.02.2015 um 15:14 Uhr von gironimo
Klar Mitbestimmung. Ein § reicht doch. Also sucht das Gespräch mit dem AG; vielleicht wollt Ihr, dass die Uhr am Anfang der Halle hängt.