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Zeiterfassung

S
schosch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben ein Zeiterfassungsgerät auch Stechuhr genannt im Betrieb hängen. Nun soll das Gerät von der Mitte der Halle ans andere Ende der Halle umgehängt werden. Darf der BR mitbestimmen wohin das Gerät gehängt werden soll?

1.06502

Community-Antworten (2)

M
martinez

19.02.2015 um 15:44 Uhr

Hey,

also ich sehe hier ganz klar eine Mitbestimmung für den BR.

§87 Abs.1 Nr. 1 und 6 BetrVG springt mich da förmlich an:)

und wenn man genauer schaut findet man bestimmt auch noch mehr.

Der BR sollte hier mal sein Inforecht einfordern beim AG, wieso warum weshalb, was für folgen oder Nutzen hat die Verlegung usw.

Hier findet ihr dann bestimmt einige Punkte wo ihr voll in der MB seit.

Gruß

G
gironimo

19.02.2015 um 16:14 Uhr

Klar Mitbestimmung. Ein § reicht doch. Also sucht das Gespräch mit dem AG; vielleicht wollt Ihr, dass die Uhr am Anfang der Halle hängt.

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