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Gratifikation zurückzahlen Brutto oder Netto?

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DerBen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, eine Kollegin von mir hat sich mit dem folgend Problem an mich gewandt. Sie beginnt vor dem 31.03. höchstwahrscheinlich eine neue Stelle (Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben). Nun bezahlt der derzeitige Arbeitgeber eine Gratifikation mit dem normalen Gehalt aus. Diese Gratifikation wurde mit einem Schreiben des AG angekündigt mit dem Hinweis, dass die gesamte Summe zurückgezahlt werden muss beim verlassen der Firma vor dem 31.03. Nun die Frage muss die Kollegin den Brutto oder Nettobetrag zurückzahlen? Ich war da etwas überfragt. Vielen Dank schonmal für eure Hilfe

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Community-Antworten (3)

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ganther

25.11.2010 um 14:49 Uhr

der AG schuldet nur einen Bruttolohn und auch Rückforderungen sind erst einmal Bruttozahlungen. Der AG kann hier aber wohl noch rückrechnen.

Ich würde auch mal schauen ob die Rückzahlungsverpflichtung tatsächlich besteht. Da kann ein AG leicht bei patzen

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DerBen

26.11.2010 um 10:21 Uhr

"Der Ag kann hier aber wohl noch zurückrechnen" d.h. man ist auf den "Goodwill" des AG angewiesen?

Und wo kann ich sehen ob die Rückzahlungspflicht tatsaächlich besteht?

K
Kölner

26.11.2010 um 22:25 Uhr

@DerBen An der Klausel im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag... Es wird im Brutto berechnet und im Netto zurückgezahlt.

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