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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Brutto und gehaltsliste

H
Hallosi
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo eine Frage, Haben als fünfer Gremium brutto und gehaltsliste beantragt, unser Chef hat sie persönlich nach Hause geschickt bekommen, jetzt wollte mir als Vorsitzender der Chef sie mir übergeben darf ich sie annehmen und mit ins betriebsratsbüro nehmen und wir kontrollieren alle fünf oder gibt es das Gesetz nicht das nur der Vorsitzende es angucken darf

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Community-Antworten (7)

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jutti1965

15.03.2023 um 08:29 Uhr

K
Kehler

15.03.2023 um 09:01 Uhr

Schau mal hier. https://www.betriebsrat.com/wissen/arbeitszeit-und-verguetung/bruttolohn-und-gehaltsliste

Im 5er hat in der Regel nur der BRV das Recht dazu, oder ein anderes durch Beschluss festgelegtes BR Mitglied.

Aber les dir mal alles durch, dann sollten deine Fragen beantwortet sein. Ist sogar ein gutes Video dazu mit dabei.

R
rtjum

15.03.2023 um 09:26 Uhr

wenn euer Chef euch die Liste gibt, dann könnt ihr auch alle reinschauen. Das Gesetz sagt ja nicht, dass es nicht mehr als der BRV sein dürfen sondern nur wer ein Recht darauf hat.

K
Kehler

15.03.2023 um 09:33 Uhr

@rtjum § 80 Abs. 2 S. 2 BetrVG "Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; in diesem Rahmen ist der Betriebsausschuss oder ein nach § 28 gebildeter Ausschuss berechtigt, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen." Da es ein 5er Gremium ist, ist es so wie ich geschrieben habe. "Im 5er hat in der Regel nur der BRV das Recht dazu, oder ein anderes durch Beschluss festgelegtes BR Mitglied."

C
celestro

15.03.2023 um 10:42 Uhr

Wenn nur der BRV das Recht auf Einsichtnahme hat, wie kommt man auf die Idee, man dürfe solche sensiblen Daten einfach so herumreichen? Schon mal was von Datenschutz gehört?

R
rtjum

16.03.2023 um 17:19 Uhr

"Im 5er hat in der Regel nur der BRV das Recht dazu, oder ein anderes durch Beschluss festgelegtes BR Mitglied." das steht so nicht im Gesetzestext!

Und natürlich wenn der AG sagt, dass darf nur der BRV, dann ist das so. Aber Wenn er die Liste dem BRV nach Hause schickt, was sehr wahrscheinlich schon ein Verstoß gegen DGSVO, BDSG und was sonst noch so. (so hatte in den Anfangspost bei meiner Antwort gelesen, was aber falsch ist) Aber ich kann nirgends etwas dazu finden das es einem Chef nicht erlaubt ist, dem kompletten Gremium die Einsicht zu erlauben,. Aber ich gebe zu, ich habe den Ausgangspost etwas falsch interpretiert. Wenn der Chef dem BRV die Liste übergibt so hat nur der auch das Recht diese einzusehen.

K
Kehler

17.03.2023 um 08:49 Uhr

§27 Abs 3 BetrVg

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