Erstellt am 16.03.2009 um 21:07 Uhr von Der alte Heini
viky
Der Betriebsrat sollte mit entsprechenden Beschluss einen Fachanwalt beauftragen und auch den Weg zum ArbG nicht scheuen. Mit einen Rechtsanwalt an eurer Seite werdet ihr die Einsicht bekommen, die Frage ist nur wann.
Aber letztendlich kostet dem AG jede Verzögerung Geld und da ist seine empfindliche Stelle.
Erstellt am 16.03.2009 um 21:11 Uhr von DonJohnson
@DaH
Ich weiß nciht warum, aber irgendwie passen mir deine Antworten heute so gar nicht, nicht mal diese...
- Hat der BR das Recht zur Einsicht?
- Wenn ja wie kann er es durchsetzen?
Erstellt am 16.03.2009 um 21:13 Uhr von viky
hallo ich hatte an eine frist gedacht um dem ag nochmal deutlich zu machen das er es bis dahin zu machen hat... was haltet ihr davon?
mfg
Erstellt am 16.03.2009 um 21:15 Uhr von Der alte Heini
Don Johnson
Nein,
das GREMIUM BETRIEBSRAT hat kein Recht auf Einsicht.
Erstellt am 16.03.2009 um 21:19 Uhr von viky
er hat das recht aber halt nicht alle
Erstellt am 16.03.2009 um 21:21 Uhr von DonJohnson
@DaH
Stimmt - genau genommen hasdt du Recht - nur der BRV oder in seiner Abwesenheit der Stelli hat dieses Recht, kann aber Abschriften machen und es dem Gremium vorlegen - nun hast du genau genommen Recht, abger was bringt es? Das Gremium weiß dennoch alles und hat somit durch ein Mitglied Einsicht.
Dennoch hast du vom Prinzip her Recht. Im praktischen sehe ich es dennoch als einsichtrecht des Gremiums...
DJ
Erstellt am 16.03.2009 um 21:21 Uhr von Lotte
viky,
probiert es und wenn es nicht hilft...siehe Heini.
Wegen der Einsicht: Denke, dass Ihr vorher ins BetrVG geschaut habt und nicht die Einsicht für das Gremium beschlossen habt?
Erstellt am 16.03.2009 um 21:25 Uhr von viky
nein wir haben es beschlossen das der brv dort einsicht erhält nicht das ganze gremium!
nur kann der arbeitgeber auch jemanden damit beauftragen und muss nicht selbst dabei sein ....... also kann es kein grund sein uns immer wieder ein anderen termin zu geben! problem ist wir sitzen ca350km vom ag weg ...
mfg
Erstellt am 16.03.2009 um 21:32 Uhr von DonJohnson
@all
Und wie bitte setzt das Gremium das Recht um, welches sie dem BRV oder dem Stelli bei dessen Abwesenheit verleiht (und somit meiner Meinung nach noch immer dem Gremium verliehen ist da dieses als solches nur beschlussfähig ist und der BRV nur das Sprachrohr und Üblermittler oder besser gesagt, Verbindungsglied zwischen GL und BR zu verstehen ist).
Oh langer Satz. Kurz und knapp: Die rechte des BRV sinbd durch das Gremium gestützt. Somit ist er nur ausführendes Organ des Gremiums. Da er Regel- und gesetzeskonform arbeioten muß, ist es eigentlich das Gremium was die Einsicht erlangt!
Erstellt am 16.03.2009 um 21:37 Uhr von Lotte
DJ,
irgendwie ein bißchen Wortklauberei... Dass der BRV im Namen des Gremiums unterwegs ist, wurde hier ja nicht bezweifelt.
Erstellt am 16.03.2009 um 22:30 Uhr von DonJohnson
@Lotte
Jepp, das ist Wortklauberei, aber sind das Gesetzestexte nciht imer? Kommt es hier nciht um Formulierungen an? Beispiel "Hat zu - ist zu" usw?