Brutto-Lohn-Listen
Hallo,
wir haben des öfteren die Brutto-Lohn-Listen bei der GL angefordert. Dieses wurde bisher immer grundlos abgelehnt. Nach unser letzten Anfrage wurde nach der Grundlage gefragt, welche wir darbieten sollen ...
Kann uns jemand weiterhelfen???
Vielen Dank im Vorraus
Community-Antworten (7)
06.10.2011 um 13:46 Uhr
Der BR hat KEINEN Anspruch auf Überlassung. Er hat Einsichtsrechte, wer wann wie steht im BetrVG, kann man also dort nachlesen.
Somit kann man die Reaktion/ das Handeln des AG verstehen. Denn ein BR sollte seine Rechte kennen und belegen können.
06.10.2011 um 13:57 Uhr
@DieGuten, eine Begründung benötigt ihr nicht. § 80.2.2 BetrVG, kommentar gibt die nötige Auskunft.
06.10.2011 um 14:02 Uhr
§ 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG.
06.10.2011 um 14:30 Uhr
Eveline, lasses.
06.10.2011 um 14:35 Uhr
Keiner
lasses.????
wenn dann, lasse es! oder nicht??
Doch was ist falsch an der Aussage?
06.10.2011 um 15:16 Uhr
@eve: Die Nennung des passenden Paragraphen ist manchmal schon hilfreich. Haben aber mittlerweile ja andere gemacht... Sonst ist das genauso sinnlos, wie die im Forum kritisierte Antwort: Fahr zur Schulung. Auch daran ist nix falsch, auf lange Sicht ist das sogar hilfreich - aber im MOment..?
06.10.2011 um 20:16 Uhr
na - das sind ja wieder hilfreiche Äußerungen......
aber wie bereits gesagt wurde. Der BR in Persona der/die Vorsitzende u.s.w. (siehe § 80 BetrVG) können Einsicht nehmen - nicht zugeschickt bekommen. Also Termin vereinbaren und hingehen. Man sollte Papier mitnehmen. Wenn der AG nämlich so eng am Gesetzestext klebt, wird er Kopien nicht zulassen. Ihr müsst Euch Notizen machen. Das heißt auf gut deutsch: fast vollständig abschreiben wären noch Notizen.
Das Thema ist stark umstritten und die Rechtsprechung hinkt den betrieblichen Möglichkeiten leider immer hinterher.
Wenn man sich Notizen machen darf, würde die moderne EDV es auch ermöglichen Listen auszugsweise auszudrucken, die die notwendigen Informationen des BR enthalten. Aber.....
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