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Brutto und Gehaltslisten

B
Broesel
Feb 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe eine kurze Frage und zwar ich habe vor einigen Tagen als Betriebsratsvorsitzender beim Arbeitgeber die Durchsicht der brutto und Gehaltslisten angefordert. Diese Listen habe ich jetzt von jedem Arbeitnehmer bekommen. Aber auf diesen sehe ich nur die jeweiligen brutto Arbeitslöhne des letzten Jahres.So kann ich doch quasi gar nichts überprüfen. Kann ich nicht darauf bestehen dass ich eine genaue Aufschlüsselung der einzelne Monatsbeträge bekomme oder liege ich da falsch.

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Community-Antworten (9)

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rtjum

17.02.2021 um 15:23 Uhr

Hallo, ja kannst Du. Aber wohl eher nicht für ein ganzes Jahr siehe auch: https://www.kliemt.blog/2021/02/11/gehaltslisten-keine-dauerhafte-ueberlassung-an-den-betriebsrat/

B
Brösel

17.02.2021 um 15:46 Uhr

Kann ich nicht irgendwo nachlesen das ich darauf bestehen kann beziehungsweise der Betriebsausschuss darauf bestehen kann die Brutto und Gehaltslisten einzusehen inklusive aller Lohnbestandteile. Ansonsten kann ich / wir doch nichts nachprüfen wenn wir keine genaue Aufschlüsselung erhalten.

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Kjarrigan

17.02.2021 um 16:30 Uhr

Kannst du doch in dem Urteil oder den Urteilen nachlesen. Es ist doch eine Frage der Begründung, warum Ihr Einsicht nehmen wollt.

Um einfach mal so zu schauen was der Einzelne verdient - dürfte die falsche Begründung sein. Um der gesetzlichen Überwachungspflicht nachzukommen - schon eine wenig besser. Noch besser wäre es dann zu begründen, ob der richtige Tariflohn, Zulagen, Zuschüsse, richtige Berechnung des KUG, Stundenlöhne, Boni, Provisionen etc etc.

F
fantil

18.02.2021 um 08:53 Uhr

Heißt der Fragesteller jetzt "Broesel" oder "Brösel" Oder doch Werner oder was?

B
Broesel

18.02.2021 um 09:01 Uhr

Warum und weshalb ist das jetzt von Bedeutung fantil ????

F
fantil

18.02.2021 um 09:27 Uhr

Na ja, wenn du hier mit zwei Nicks unterwegs bist, ist es halt nicht eindeutig, ob es sich um die selbe Person handelt, oder die eine die andere Person in Missskredit bringen will. Und mir stellt sich die Frage, was du damit bezweckst. Normal ist so ein Verhalten jedefalls nicht!

Und da du auch nicht darauf antwortest, sondern eine Gegefrage stellst, weiß nun jeder, was er von dir zu halten hat.

B
Brösel

18.02.2021 um 10:10 Uhr

Sorry fantil, aber man kann das ganze auch unnötig kompliziert gestalten. Der Grund weshalb das so ist/war ist einzig und allein das ich es noch mehr so genau in diesem Moment wusste ob ich den Nick Name mit oder ohne Umlaut angegeben hatte. Das ist alles.Aus welchem Grund also sollte mein Beweggrund ein anderer gewesen sein ???? Außerdem sieht die Redaktion anhand meines Kennwortes und meiner E-Mail das dieses von dem gleichen User stammt. Wenn man sich sich Frage und den anschließenden Kommentar von mir zu meiner Frage einmal vergegenwärtigt bemerkt mit Sicherheit auch der letzte das dieses von ein und der gleichen Person stammt. Und zu Guter letzt: Ich verbitte mir solche Unterstellungen - „Und da du auch nicht darauf antwortest, sondern eine Gegefrage stellst, weiß nun jeder, was er von dir zu halten hat.“

Ich hoffe nun das dieses geklärt ist !

E
EDDFBR

18.02.2021 um 10:28 Uhr

OK,

fassen wir es mal zusammen:

Du (Synonym für den/die Einsichtsberechtigten) hast das Recht, in die Bruttogehaltslisten EINSICHT zu nehmen und dir NOTIZEN zu machen. Ein Anrecht auf eine komplette Abschrift und die Überlassung der Listen besteht nicht. Die Listen sind aufzuschlüsseln und müssen alle Gehaltsbestandteile erfassen. Ein Schwärzung von Namen ist nicht zulässig.

Das Anrecht ergibt sich aus § 80 Abs. 2 S. 2 BetrVG . Die Umsetzung ergibt sich aus Urteilen verschiedener Gerichte zu dieser Regelung, zusammengefasst kann man das in der Kommentierung zum Gesetz nachlesen, z.B. im Fitting. Den sollte eh jedes BRM mit der Muttermilch aufgesogen haben, er ist sowas wie der schwarze Anzug bei den MIB ("... das letzte Buch, dass du je lesen wirst!" :-) ).

Zusammengefasst wird das Thema auch hier: https://www.betriebsrat.com/wissen/arbeitszeit-und-verguetung/bruttolohn--und-gehaltsliste

B
Brösel

18.02.2021 um 10:50 Uhr

Vielen Dank EDDFBR ???

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