Hallo,
in unserem Betrieb wird die Novemberzahlung als "Erfolgsbeteiligung" deklariert.
Die Erfolgsbeteiligung wird jedes Jahr auf neue in einer BV geregelt und die Höhe der Auszahlung richtet sich nach der Erreichung von Zielen (Ausschuß, Produktivität, Krankenstand, Liefertreue zum kunden, Unfallstatistik, NIO Teile die Kunden gekommen sind)die in der BV zwischen dem Betriebsrat und der GF ausgehandelt werden.

Meine Frage ist nun ob bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer, dieser die "Erfolgsbeteiligung" zurückzahlen müsste wen er zb. im Januar Kündigen würde.