Erstellt am 18.11.2010 um 13:29 Uhr von Petrus
Dann bringt doch eure Bedenken zu Papier und dem ArbGeb anschließend zur Kenntnis. Denn Widerspruch ist ja bei ao. Kündigung sowieso nicht. (äußern könnt ihr den natürlich trotzdem...)
Den Rest entscheidet dann vermutlich ohnehin der Arbeitsrichter.
Erstellt am 18.11.2010 um 13:29 Uhr von galaxy
@Fliege
Ihr könnt als BR den AG BITTEN, dem Beschäftigten einen Entzug anzubieten, aber dieses wird die beabsichtigte, außerordentliche Kündigung nicht aufhalten. Der AG MUSS einen Entzug nicht anbieten.
>Gibt es eine BV "Sucht" in eurer Klinik?
>Wenn ja, sind alle dort vereinbarten "Spielregeln" eingehalten? Das wäre der einzige Ansatzpunkt, den ich noch sehen würde, wenn es eine BV gibt und diese nicht eingehalten wurde.
Das bezieht sich aber auch nur auf den Vorwurf des "Tablettenmissbrauches", die anderen nicht erwähnten Vorwürfe des "Diebstahles von Medikamenten" und "Fälschung von Patientenakten" ,die ja noch im Raum stehen, lass ich mal unerwähnt.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 18.11.2010 um 13:42 Uhr von bubie
wie wird denn die kündigung begründet? krankheits-, personen- oder verhaltensbedingt?
schau mal hier:
http://www.uni-augsburg.de/projekte/gesundheitsmanagement/downloadverzeichnis/rechtl__aspekte_sucht.pdf
oder hier:
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Alkoholismus_Kuendigung_Therapieversuche_5Sa1072-09.html
mfg
bubie
Erstellt am 18.11.2010 um 13:45 Uhr von Fliege
@petrus @galaxy
Ich denke, Vorrang hat die Straftat "Diebstahl".
Nachdem er schon lange in Behandlung ist, muss der AG wohl keine weitere Einweisung bzw. Entzug vor Ausspruch der Kündigung anbieten.
Nachdem dies 2010 bereits der zweite Fall(der erste wurde "inflagranti" erwischt) ist, wollen wir dazu eine BV abschließen.
@bubie
verhaltensbedingte Kündigung
Erstellt am 18.11.2010 um 14:54 Uhr von Forentroll
Hallo Fliege,
so traurig diese Sache ist. Es ist wie du schreibst, dass die Straftat der Kündigungsgrund ist und somit Verhaltensbedingt. Da ist nun mal die Straftat des bewiesenen Diebstahls so hart wie es klingt ein berechtigter Kündigungsgrund.
Auf der anderen Seite kann ein AG nur kündigen, wenn eine negative Zukunftsprognose (über zwei Jahre) für den AN gegeben ist. Jedoch sind hier auch grenzen gesetzt. So würde ich sagen, dass bei zwei nicht positiv beendeten Entziehungskuren keine positive Zukunftsprognose gegeben ist. ( = meine Meinung!!!) Irgendwann ist Schluss.
Erstellt am 18.11.2010 um 21:49 Uhr von Kölner
@all
Wenn der Kollege SOFORT seine Abhängigkeit zugibt, hat er alle Chancen der Welt seinen Arbeitsplatz zu erhalten.
Erstellt am 19.11.2010 um 08:06 Uhr von Fliege
@Kölner
Danke Kölner.
Der Kollege wurde für heute Vormittag zu einem Anhörungsgespräch beim BR geladen.
Warum glaubst du, dass er noch Chancen hat nach zwei Fehlversuchen beim Entzug?
Deine Antwort wäre mir sehr wichtig.
Erstellt am 19.11.2010 um 08:23 Uhr von Kölner
@Fliege
Bei einem Suchtkranken ist die Einsichtsfähigkeit immer beschränkt.
Es würde sich lohnen, jetzt zuzugeben tablettenabhängig zu sein, eine massive Einsichtsfähigkeit zu zeigen, sich in Therapie zu begeben und so lange auch nicht wieder herauszukommen bis alles ordnungsgemäß abgeschlossen ist.
Der AG wird sich vll. schwer tun, zu beweisen - ohne eine BV Sucht, ein BEM und weitere geeignete Präventionsmaßnahmen - dass der Kollege untragbar ist.
Als AN würde ich auch nicht ein ArbG-Verfahren scheuen.