Muss AG vor einer Kündigung wegen Sucht AN zuerst einen Entzug anbieten?
In unserem KH soll einem Kollegen wegen Tablettenmißbrauch (Schlaf-Beruhigungsmittel), welche er über Monate entwendet hatte, fristlos, hilfsweise außerordentlich mit sozialer Auslauffrist gekündigt werden. U.a. wurde in Patientenakten vermerkt, Patient XY hätte sie bekommen (ohne Anweisung eines Arztes). Er leidet seit Jahren unter Depressionen. Einmal erfolgte bereits eine Einweisung durch einen Arzt in eine psychosomatische Einrichtung mit anschließender Wiedereingliederung. Ein zweites Mal ließ sie sich freiwillig einweisen. Ein Teil des BR meint, vor Ausspruch der Kündigung muss der AG dem Beschäftigten einen Entzug anbieten. Wir haben nur bis morgen Nachmittag Zeit für unseren Beschluss. Vielen Dank für eure Antworten.
Community-Antworten (8)
18.11.2010 um 14:29 Uhr
Dann bringt doch eure Bedenken zu Papier und dem ArbGeb anschließend zur Kenntnis. Denn Widerspruch ist ja bei ao. Kündigung sowieso nicht. (äußern könnt ihr den natürlich trotzdem...) Den Rest entscheidet dann vermutlich ohnehin der Arbeitsrichter.
18.11.2010 um 14:29 Uhr
@Fliege
Ihr könnt als BR den AG BITTEN, dem Beschäftigten einen Entzug anzubieten, aber dieses wird die beabsichtigte, außerordentliche Kündigung nicht aufhalten. Der AG MUSS einen Entzug nicht anbieten.
Gibt es eine BV "Sucht" in eurer Klinik? Wenn ja, sind alle dort vereinbarten "Spielregeln" eingehalten? Das wäre der einzige Ansatzpunkt, den ich noch sehen würde, wenn es eine BV gibt und diese nicht eingehalten wurde. Das bezieht sich aber auch nur auf den Vorwurf des "Tablettenmissbrauches", die anderen nicht erwähnten Vorwürfe des "Diebstahles von Medikamenten" und "Fälschung von Patientenakten" ,die ja noch im Raum stehen, lass ich mal unerwähnt.
Gruß Galaxy
18.11.2010 um 14:42 Uhr
wie wird denn die kündigung begründet? krankheits-, personen- oder verhaltensbedingt?
schau mal hier: http://www.uni-augsburg.de/projekte/gesundheitsmanagement/downloadverzeichnis/rechtl__aspekte_sucht.pdf
oder hier: http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Alkoholismus_Kuendigung_Therapieversuche_5Sa1072-09.html
mfg bubie
18.11.2010 um 14:45 Uhr
@petrus @galaxy Ich denke, Vorrang hat die Straftat "Diebstahl". Nachdem er schon lange in Behandlung ist, muss der AG wohl keine weitere Einweisung bzw. Entzug vor Ausspruch der Kündigung anbieten. Nachdem dies 2010 bereits der zweite Fall(der erste wurde "inflagranti" erwischt) ist, wollen wir dazu eine BV abschließen.
@bubie verhaltensbedingte Kündigung
18.11.2010 um 15:54 Uhr
Hallo Fliege,
so traurig diese Sache ist. Es ist wie du schreibst, dass die Straftat der Kündigungsgrund ist und somit Verhaltensbedingt. Da ist nun mal die Straftat des bewiesenen Diebstahls so hart wie es klingt ein berechtigter Kündigungsgrund. Auf der anderen Seite kann ein AG nur kündigen, wenn eine negative Zukunftsprognose (über zwei Jahre) für den AN gegeben ist. Jedoch sind hier auch grenzen gesetzt. So würde ich sagen, dass bei zwei nicht positiv beendeten Entziehungskuren keine positive Zukunftsprognose gegeben ist. ( = meine Meinung!!!) Irgendwann ist Schluss.
18.11.2010 um 22:49 Uhr
@all Wenn der Kollege SOFORT seine Abhängigkeit zugibt, hat er alle Chancen der Welt seinen Arbeitsplatz zu erhalten.
19.11.2010 um 09:06 Uhr
@Kölner Danke Kölner. Der Kollege wurde für heute Vormittag zu einem Anhörungsgespräch beim BR geladen. Warum glaubst du, dass er noch Chancen hat nach zwei Fehlversuchen beim Entzug? Deine Antwort wäre mir sehr wichtig.
19.11.2010 um 09:23 Uhr
@Fliege Bei einem Suchtkranken ist die Einsichtsfähigkeit immer beschränkt. Es würde sich lohnen, jetzt zuzugeben tablettenabhängig zu sein, eine massive Einsichtsfähigkeit zu zeigen, sich in Therapie zu begeben und so lange auch nicht wieder herauszukommen bis alles ordnungsgemäß abgeschlossen ist.
Der AG wird sich vll. schwer tun, zu beweisen - ohne eine BV Sucht, ein BEM und weitere geeignete Präventionsmaßnahmen - dass der Kollege untragbar ist.
Als AN würde ich auch nicht ein ArbG-Verfahren scheuen.
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