In unserem KH soll einem Kollegen wegen Tablettenmißbrauch (Schlaf-Beruhigungsmittel), welche er über Monate entwendet hatte, fristlos, hilfsweise außerordentlich mit sozialer Auslauffrist gekündigt werden.
U.a. wurde in Patientenakten vermerkt, Patient XY hätte sie bekommen (ohne Anweisung eines Arztes).
Er leidet seit Jahren unter Depressionen. Einmal erfolgte bereits eine Einweisung durch einen Arzt in eine psychosomatische Einrichtung mit anschließender Wiedereingliederung. Ein zweites Mal ließ sie sich freiwillig einweisen.
Ein Teil des BR meint, vor Ausspruch der Kündigung muss der AG dem Beschäftigten einen Entzug anbieten.
Wir haben nur bis morgen Nachmittag Zeit für unseren Beschluss.
Vielen Dank für eure Antworten.