AN soll gekündigt werden wegen Meldepflichtverletzung nach dem Arztbesuch. ( schon zwei Abmahnungen wegen ähnlichen Vorfällen ). AG wirft dem AN vor, das die nach zwei Tagen eingereichte AU-Meldung nicht die Meldepflicht nach dem Arztbesuch ersetzt. Frage: Hat der AG rechtliche Handhabung zu diser Vorgehensweise.