Kundigung wegen Verletzung der Meldepflicht
AN soll gekündigt werden wegen Meldepflichtverletzung nach dem Arztbesuch. ( schon zwei Abmahnungen wegen ähnlichen Vorfällen ). AG wirft dem AN vor, das die nach zwei Tagen eingereichte AU-Meldung nicht die Meldepflicht nach dem Arztbesuch ersetzt. Frage: Hat der AG rechtliche Handhabung zu diser Vorgehensweise.
Community-Antworten (2)
24.05.2016 um 08:56 Uhr
Guten Morgen manoman,
leider hat der AG aus meiner Sicht Recht. Im Entgeldfortzahlungsgesetzt (EntgFG) § 5 ist diese Geschichte sehr eindeutig geregelt. Dort steht:
"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen."
24.05.2016 um 09:21 Uhr
Abmahnung wegen ähnlicher Fälle???
Das wird dann problematisch. Die Abmahnungen müssen schon den gleichen Sachverhalt betreffen.
Aber ansonsten müsste man mehr Details kennen.
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