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Kündigung wegen Blödheit des AGs

F
Femmefatale
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserem Betrieb (Bildungsträger) wurde eine Kollegin zum 01.09.2010 als Ausbilderin eingestellt. Die Kollegin ist Gesellin, verfügt über langjährige Berufserfahrung und einen Ausbildereignungschein. Einen Meistertitel besitz sie nicht. Nun wurde ihr heute - also in der Probezeit - mit dem Argument gekündigt, dass sie überhaupt nicht ausbilden darf. Bei der Einstellung hat der BR auf genau diesen Punkt hingewiesen, Bedenken geäußert aber schließlich trotzdem zugestimmt. Welche Möglichkeiten gibt es nun? Einmal für die arme Frau, die 2 weiteren möglichen Bildungsträgern ansagte. Und dann natürlich für uns als BR? Außer Mißfallen äußern und an Fairness appelieren, fällt uns gerade nicht viel ein ...

Aber vielleicht habt ihr "alten" und "neuen" Hasen ja eine Idee.

Danke Femme fatale

81501

Community-Antworten (1)

B
bubie

08.09.2010 um 17:44 Uhr

in der probezeit darf von beiden seiten mit kurzer kündigungsfrist gekündigt werden und man muss nicht mal einen grund angeben...

aber wenn die dame nicht für den job geeignet ist, dann ist es doch besser, schließlich nützt euch die dame ja nichts, wenn sie die anforderungen nicht erfüllen kann.

ist zwar schade für sie, aber da muss man echt mal unternehmerisch denken...

mfg bubie

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