Erstellt am 11.05.2010 um 23:57 Uhr von Matze
Sollte es so sein, wie es sich liest, hat der ML keine Chance.
BRV sollte rechtzeitig Kündigungsschutzklage einlegen und nicht ohne Rechtsbeistand aktiv werden.
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 12.05.2010 um 09:07 Uhr von rkoch
Für BRM gelten hier für beide Seiten höhere Hürden. Aufgrund der Funktion des BR geht es öfter mal hoch her, da aus jeder Kleinigkeit eine Kündigung herleiten zu wollen würde am Ziel vorbei gehen.
Damit eine derartige Drohung eines BRM beim ArbG durchgeht muss die schon substanziell sein, z.B. die Androhung einer Straftat: "ich bring Dich um", "ich zünde Dein Haus an", "an Deiner Stelle würde ich mir nicht mehr den Rücken zudrehen", etc. Selbst dann muss offensichtlich sein, das diese Drohung mehr als nur eine emotionale Regung war. i.d.R. reicht eine substanzielle öffentliche Entschuldigung für den Ausrutscher hebt u.U. selbst derartige Ausrutscher wieder auf.
Aber wartet Doch einfach auf die Entscheidung des ArbG.....
Erstellt am 12.05.2010 um 09:19 Uhr von geploeg
@Matze
Wie kommst Du darauf, dass der ML keine Chance hat?? Wir wissen doch gar nicht welche Worte hier unter welchen Umständen gefallen sind.
Das Thema Aussage gegen Aussage wir immer wieder viel zu sehr überbewertet.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=56713
Ich stimme rkoch zu, das wird nur ein Arbeitgericht final klären können, sprich es hängt vom Richter und der Glaubwürdigkeit der verschiedenen Aussagen und deren Schwere ab.
Erstellt am 12.05.2010 um 10:14 Uhr von Kölner
@geploeg
Es ist immer wieder schön zu sehen, wenn sich Rechtsgebiete vermengen lassen.
Ich kann allerdings nicht wirklich verstehen, was Dich geritten haben mag, das Verkehrsrecht mit dem Betriebsverfassungsrecht zu mischen!
@neulingBR
Nur zur Ergänzung der richtigen Terminologie: Ihr habt Euch nicht gegen die Kündigung des BRV ausgesprochen, sondern dem Begehr des ML nicht zugestimmt!
Erstellt am 12.05.2010 um 11:07 Uhr von geploeg
@Kölner
Hast Du den Beitrag mal gelesen??? Da geht es um das Thema "Aussage gegen Aussage". Das hat weder was mit dem Verkehrsrecht noch mit dem Betriebsverfassungsgesetz zu tun!!!!
Erstellt am 12.05.2010 um 11:13 Uhr von Kölner
@geploeg
Ja. Habe ich.
Eben: Das hat (fast) nichts mit dem Betriebsverfassungs-/Arbeitsrecht zu tun!
Erstellt am 12.05.2010 um 13:14 Uhr von geploeg
Es scheint immer wieder Menschen zu geben die einfach beratungsresistent sind oder meinen das Wissen mit Löffeln gefressen zu haben.....
Erstellt am 12.05.2010 um 13:28 Uhr von Kölner
@geploeg
?? Muss ich das verstehen?
Erstellt am 12.05.2010 um 13:34 Uhr von rkoch
Vermutlich hat er als ursprüngliche Antwort 7 irgendwas geschrieben, was dann im Nirwana verschwunden ist...
Wenn geploeg den "Trick" nicht kennt kann er ja leider auch nicht mehr antworten.....
Erstellt am 12.05.2010 um 13:36 Uhr von Kölner
@rkoch
Welchen Trick?
Na...vielleicht ist das auch ganz gut so.