Erstellt am 24.12.2019 um 10:29 Uhr von Kratzbürste
Bevor es zur Anhörung kommt, das Gespräch suchen und versuchen, die Wogen zu glätten. Kündigung ist völlig überzogen. Die Kollegin könnte sich z.B. entschuldigen.
Erstellt am 24.12.2019 um 10:32 Uhr von Krambambuli
Was ist denn bei euch los? Versetzung ohne Zustimmung des BR- oder was?
Und überhaupt. Ich denke der BR stimmt einer Kündigung so wie so nicht zu - bestenfalls schweigt er.
Erstellt am 24.12.2019 um 10:34 Uhr von Dummerhund
"und Führungsebene will die Frau kündigen lassen"
Hier gehe ich mal davon aus das es erstmal nur eine Gedanke der Führungsebene (evtl. Schichtleiter? ) ist.
" Rassismus und Kampf gegen rechts."
Diese Aussage halte ich für einen gesagten Satz und für überspitzt. (Bei tatsächlichen Kündigungsbegehren den AG Fragen was denn im Betrieb bisher an Präventionen gegen Rechts getätigt wurden. Nur einfach den Satz im Raum schmeißen und sagen so isses, ist meiner Meinung nach zu wenig.
Zu Bedenken ist dann auch noch das hier Zwei Personen die nicht aus Deutschland stammen sich hier nicht grün sind.
Deshalb sollte der BR einer Kündigung dem Zuspruch verweigern.
Erstellt am 24.12.2019 um 11:15 Uhr von Spirakos
Das Gespräch wurde gesucht und die Frau hat sich auch entschuldigt (unter tränen). Bei der ordentlichen Sitzung kam es zu einem Unentschieden. 7 dafür, 7 dagegen und 3 Enthaltungen. Der Vorsitzende hat gejubelt das man im Kampf gegen rechts gewonnen hat und die Frau wird gekündigt. Wir haben dann aber nachgesehen das bei Stimmengleichheit, die Enthaltungen ebenfalls als Absage zu Werten sind (irgend ein 30er paragraph betrvg). Das hat einigen nicht geschmeckt und es gab eine außerordentliche Sitzung. Begründung war das es beim letzten Mal einige Formfehler gab.
Erstellt am 24.12.2019 um 12:22 Uhr von Kratzbürste
Ihr solltet euch mal schulen lassen.
Erstellt am 24.12.2019 um 12:29 Uhr von Dummerhund
"Das Gespräch wurde gesucht und die Frau hat sich auch entschuldigt (unter tränen)"
Hier ist dann erstmal alles getan um die Sache ab zu mildern, oder gar aus der Welt zu schaffen.
In der Tat gilt der Antrag auf Zustimmung der Kündigung als abgelehnt wenn 7 ja, 7 nein und 3 Enthaltungen bei der Abstimmung heraus kamen. Zu lesen auch § 33 Abs. 1 BetrVG:
Sollten alle Mitglieder des BR ordentlich geladen gewesen sein und der Top "Kündigung" ordentlich auf der Tagesordnung gestanden haben. Zudem noch die Abstimmung ordentlich gelaufen sein, ist kein Formfehler vorhanden. Hier sollte man eher die Mitglieder zur Raison gezogen werden, damit keine Hexenjagden entstehen und man sich sachlich für AN einsetzt.
Was war nun in der außerordentlichen Sitzung raus gekommen?
Sollte man in dieser Sitzung dem Kündigungsbegehren des AG dennoch statt gegeben haben, sollte die AN sofort Kündigungsschutzklage einreichen. Dem Anwalt dann auch von dieser ominösen Sitzung berichten.
Erstellt am 24.12.2019 um 12:48 Uhr von Spirakos
Ich war bei der Sitzung nicht dabei... weiss aber das die Dame jetzt gekündigt worden ist gestern... Es wurden (bei der außerordentlichen Sitzung) nicht ordentlich alle eingeladen. Einen Anwalt kann Sie sich nicht leisten und Sie wird ein Antrag stellen um einen zu bekommen für Sozial arme Menschen.
Erstellt am 24.12.2019 um 15:13 Uhr von Dummerhund
Würde mal nachforschen ob überhaupt eine 2. Anhörung vom AG bei dem BR eingegangen ist. Denn so mir nix dir nix kann man nicht einfach ein 2. mal über einen einzigen Antrag abstimmen. Meiner Meinung nach wäre dann die 2. Abstimmung ungültig.
Erstellt am 24.12.2019 um 15:30 Uhr von Spirakos
Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Die Dame war zu dem Zeitpunkt längst außer Haus. Ihr wurde alles abgenommen und nach draußen gebeten. Vom Sachstand hat sich also nichts geändert. Eine 2te Anhörung vom AG... wie sieht so etwas aus? Mit welchen rechtlichen Mitteln darf man eigentlich über einen Antrag abstimmen 2 mal abstimmen? Wie gesagt, der Vorsitzende hat mit Formfehler argumentiert. Womit kann ich unseren BR-Vorsitzenden konfrontieren?
Erstellt am 24.12.2019 um 16:25 Uhr von Dummerhund
Hääääää , ich glaube bei euch läuft einiges falsch oder aber du drückst dich nicht genau aus.
Will der AG einer Person kündigen stellt er an den Betriebsrat einen Antrag das dieser der Kündigung zustimmt. Hierzu muss der AG den BR alle relevanten Unterlagen zur Sache zur Verfügung stellen.
Der BRV setzt das Thema auf die Nächste Einladung zur BR Sitzung. So das alle BRM rechtzeitig unterrichtet sind und sich ausführlich mit der Sache beschäftigen können. Auf der Sitzung wird das Top "Kündigung....." behandelt und zur Abstimmung gestellt (auch drauf achten ob ordentliche oder außerordentliche Kündigung beantragt wird. Anschließend bekommt der AG (spätestens nach einer Woche) die Entscheidung des BR mit geteilt. Erst dann kann und darf ein AG die Kündigung rechtswirksam aussprechen sofern der BR der BR zugestimmt hat. Will der AG trotzdem Kündigen, kann er ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach §100 BetrVG beantragen.
Soviel zur rechtlichen Sache.
Ein BRV kann nicht einfach hergehen und sagen da war ein Formfehler und eine Woche später wird noch mal abgestimmt. (Hier soll er den Formfehler mal benennen und auch auf welcher rechtlichen Grundlage er sich beruft. Denn wer was behauptet muss es ja auch darlegen können).
Die Zweite Abstimmung ist so nicht rechtens (die Erste wahrscheinlich auch nicht). Dies sollte man der MA auch so mitteilen und sie sollte umgehend ihren Anwalt einschalten und zusätzlich ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen ( AG ist hier in Annahmeverzug).
Und seht zu das ihr geschult werdet.
Erstellt am 24.12.2019 um 16:39 Uhr von ganther
Zustimmungsersetzungsverfahren? Bei einer "normalen" Mitarbeiterin? Zu viel Glühwein erwischt? Ich empfehle mal § 102 BetrVG zu lesen. Der BR wird vom AG angehört. Der BR muss nicht zustimmen und der AG muss auch keine Zustimmung ersetzen. Der Widerspruch des Br hat gewisse in § 102 BetrVG genannte Folgen, die in der Praxis aber eine eher untergeordnete Rolle spielen.
Der BR darf nur nach einem neuen Antrag des AGs entscheiden. Auch das halte ich für ein Gerücht. Erst mal wäre zu fragen, ob der Beschluss schon Außenwirkung hatte. Den bis dahin kann der BR sich auch anders entscheiden. Wenn der BR eigene Formmängel entdeckt kann er dann natürlich nochmal ordnungsgemäß Laden und entscheiden. An der Ladung bestehen hier ja wohl bedenken. Wenn der BR durch solche Fehler aber die Wochen (oder 3-Tages-Frist) versäumt, ist dies das Problem des BR. Dann kann man nur noch hoffen, dass der BR nicht ordnungsgemäß angehört wurde, so dass die Frist nicht anläuft.
Dir MA sollte vielleicht erst mal zum Arbeitsgericht. Man kann auch ohne Anwalt klagen. Dafür gibt es die Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht. Dann wird das Gericht die Kündigung überprüfen oder falls die Parteien dazu bereit sind, einen Vergleich herbeiführen
Erstellt am 24.12.2019 um 17:00 Uhr von Spirakos
Leider kann ich mich nicht ganz so klar ausdrücken weil:
a) BR-Neuling
b) Migrationshintergrund
Aber unser BR besteht aus Menschen die sehr von sich überzeugt sind. Als ich das BR1-Seminar gemacht hatte hieß es "Keiner Kündigung zustimmen, sonst hat der AN schon vor Gericht verloren".
Ganz ehrlich? Bei uns im Haus wird man mit meiner Ansicht gejagt. Mir fällt ein Stein vom Herzen kein Shitstorm hier zu bekommen :)
Erstellt am 24.12.2019 um 22:49 Uhr von Dummerhund
@ganther
Asche auf mein Haupt.
Bin irgendwie beim 99iger gelandet. Schnief.