Liebe Kollegen,
einige wichtige und unersetzliche MA aus unserer mittleren Leitungsebene (keine "leitenden Angebstellten") haben die Unsitte, während ihres Urlaubs ihre Arbeit teilweise fortzuführen (also nicht für einen anderen Arbeitgeber). Sie rufen täglich halbstundenweise ihre Mitarbeiter an, lesen und beantorten dienstliche emails, überwachen per Fernzugang betriebliche Abläufe etc. Nun ist ja laut BUrlG §8 jede dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit zu unterlassen. Wie kann man diese Leute vor sich selbst schützen und das Unternehmen vor Schaden bewahren (weil sie ihre Arbeitskraft im Urlaub nicht regenerieren)? Überzeugung hilft jedenfalls nicht und die GF findet es auch toll, wenn solche MA immer und überall rund um die Uhr erreichbar sind.
Was tut Ihr gegen solche Auswüchse?
Viele Grüße
Uwe