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Trotz Urlaub arbeiten

B
Borussia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe mal eine Frage. Und zwar haben wir einen Kollegen im Betrieb der immer zum Jahresende noch 20-25 Tage Urlaub hat und diese dann im Dezember nimmt. Das Problem ist nur das dieser Kollege dann aber trotzdem arbeiten kommt. Dieser MA ist außer Tariflich eingruppiert, daher bekommt das auch nicht wirklich jeder mit und seine Vorgesetzten finden das auch noch gut, von wegen was für ein engagierter Mitarbeiter... Meine Frage ist nun ob wir den MA nicht irgendwie vor sich selber schützen können ??

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Community-Antworten (4)

L
Lernender

05.12.2011 um 11:00 Uhr

ich würde AG und Mitarbeiter darauf Aufmerksam machen, dass sie gegen das BUrlG verstoßen. §8 BUrlG

P
Peanuts

05.12.2011 um 13:00 Uhr

Nur allein der Hinweis auf´s BUrlG wird vermutlich nicht fruchten.

der BR sollte gleichzeitig darauf hinweisen, dass er eine einstweilige Verfügung beim ArbG erwirken wird, falls der AG die Arbeitsleistung des Kollegen annehmen sollte.

K
kunzundhinz

05.12.2011 um 13:12 Uhr

......Dieser MA ist außer Tariflich eingruppiert...... Hat damit NICHTS zu tun. Denn AT bedeutet ja nicht außerhalb der Gesetze, auch nicht des BetrVG und somit der MB.

Ihr könnt und solltet auch darauf hinweisen, dass hier durch die Wahrnehmung der Arbeit der Urlaub unterbrochen wurde, also als nicht genommen zu werten ist. DEer AG diesen also noch gewähren MUSS. Es besteht also noch ein Resturlaub.

Wenn es Urlaubspläne gibt so sind diese hier anzupassen.

K
Kölner

05.12.2011 um 17:16 Uhr

@kunzundhinz Du stellst das so dar, als wenn der BR für den AN beim AG bewirken könnte, dass dieser den Urlaub für den AN wieder gutschreibt. Wenn dem so wäre, hätte man als BR noch ganz andere Möglichkeiten...nicht auszudenken!

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