Erstellt am 28.01.2020 um 10:11 Uhr von Kjarrigan
Habt ihr mal den MA gefragt warum das so gehandhabt wurde?
Minusstundenabbau z.B.
Eigentlich laßt sich sowas super in einer BV "Urlaubsgrundsätz" packen
so sinngemäß - Urlaub dient der Erholung. Der über den Mindesturlaub (gestzlich) hinausgehende Teil kann für folgende Zwecke verwendet warden (in Ausnahmefällen)
Der BR ist davon im Vorfeld zu unterrichten und hat der Maßnahme zuzustimmen.
Wir haben bei uns im Betrieb auch so einen Fall, der öfter mal einen Tag Urlaub auf sein Zeitjkonto schriebn läßt, weil er damit seine vielen Raucherpausen ausgleichen muss/will.
Wenn das zuviel wird - meckern wir halt.
Erstellt am 28.01.2020 um 11:06 Uhr von UdoWoe
Leider haben wir solche Fälle auch. Das ist ganz schwierig zu handhaben. Ihr könnt als BR eigentlich nur dem Kollegen klar machen, dass er Urlaub macht und dieser zur Erholung dient (und nicht zur Aufarbeitung von Minusstunden).
Ich würde aber auch parallel HR davon unterrichten.
Ist das nur ein Kollege oder sind es mehrere? Wenn es mehr Kollegen sind, dann würde ich mal einen Arbeitsrechtler fragen wie er das sieht und was man machen kann.
Ist es nur einer? Dann würde ich auf jeden Fall mit ihm sprechen.
Erstellt am 28.01.2020 um 11:22 Uhr von stehipp
Reden immer sinnvoll. Es mag Fälle geben, wo das einfach mal nötig ist. Und solange ihm dann die Stunden gutgeschrieben werden ist doch erstmal alles Okay.
Bei uns ist das leider auch immer mehr zur "Mode" geworden. Denke mal, dass sich der ein oder andere Kollege damit auch bei der Geschäftsleitung "einschmeicheln" wollte nach dem Motto, schau mal ich tue alles für die Firma.
Wir haben aber zum Glück einen sehr offenen AG. Wir haben eine Arbeitsanweisung verfasst, unterschrieben vom AG, der es den Mitarbeitern untersagt, im Urlaub für die Firma tätig zu werden. Urlaub ist Urlaub - Arbeit ist Arbeit
Erstellt am 28.01.2020 um 12:07 Uhr von Pjöööng
"Aus unserer Sicht ist das mitbestimmungspflichtig."
Nein!
Gilt bei Euch ein Tarifvertrag? Dann benötigen Eure Kollegen (zumindest die tarifgebundenen) hierfür die Zustimmung der Gewerkschaft.
Gilt bei Euch kein Tarifvertrag? Dann dürfte das unter die Tarifsperre fallen, weil Urlaub üblicherweise in Tarifverträgen geregelt ist.
Da hilft meines Erachtens auch keine BV Urlaubsgrundsätze, weil diese nur die Erteilung, aber nicht die Versagung von Urlaub regeln kann.