Erstellt am 24.11.2017 um 15:32 Uhr von Pickel
Warum sollte er gewährten Urlaub wieder gutschreiben müssen, wenn dies nicht zufällig ausdrücklich miteinander vereinbart ist?
Erstellt am 24.11.2017 um 15:36 Uhr von Heulboje
Weil er in seinem Urlaub arbeitet ?
Erstellt am 24.11.2017 um 15:46 Uhr von celestro
das kommt wohl auf das Verhandlungsgeschick des MA an. Wenn der AG es "anbietet" könnte dieser MA ja einfach "Nein" sagen. Insofern hätte der MA durchaus eine gute Position in Verhandlungen. Ob man dann allerdings aus z.B. einem Tag arbeiten 2 Tage Urlaubsgutschrift hinbekommt, mag ich bezweifeln.
Sofern die Sache schon hinter Dir liegt, wäre ich froh, wenn der AG den jeweiligen Tag gutschreibt.
Erstellt am 24.11.2017 um 15:53 Uhr von Pickel
Heulboje, du hast schlicht die Frage nicht verstanden.
Erstellt am 24.11.2017 um 15:54 Uhr von Krambambuli
Ich finde, dass kommt auf das Verhandlungsgeschick des BR an, der im Zuge der BV Urlaubsgrundsätze hierzu vorab eine Regelung finden sollte.
Erstellt am 24.11.2017 um 16:57 Uhr von Heulboje
Ok, danke für die Antworten
Erstellt am 24.11.2017 um 19:16 Uhr von newlady
der AG hat bestimmt nicht angerufen, um einen Plausch mit dem AN zu halten; sondern darauf hingewirkt, den AN aus dem Urlaub zu holen. Wenn AN in seinem Urlaub arbeitet, verfällt natürlich der Urlaub nicht!! In einigen Tarifverträgen erhält AN sogar noch 3 Zusatzurlaubstage. BR sollte also bitte erst alles abklären.