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Arbeiten im Urlaub

H
Heulboje
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bin gerade von einem Kollegen gefragt worden und weiß keine Antwort. Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer im Urlaub anruft, und ihm anbietet, auf Grund von Personalnotstand, arbeiten zu gehen, muss der AG dem AN dann nur den einen Tag Urlaub wieder gutschreiben, oder auch den restlichen Urlaub der Woche ?

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Community-Antworten (7)

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Pickel

24.11.2017 um 16:32 Uhr

Warum sollte er gewährten Urlaub wieder gutschreiben müssen, wenn dies nicht zufällig ausdrücklich miteinander vereinbart ist?

H
Heulboje

24.11.2017 um 16:36 Uhr

Weil er in seinem Urlaub arbeitet ?

C
celestro

24.11.2017 um 16:46 Uhr

das kommt wohl auf das Verhandlungsgeschick des MA an. Wenn der AG es "anbietet" könnte dieser MA ja einfach "Nein" sagen. Insofern hätte der MA durchaus eine gute Position in Verhandlungen. Ob man dann allerdings aus z.B. einem Tag arbeiten 2 Tage Urlaubsgutschrift hinbekommt, mag ich bezweifeln.

Sofern die Sache schon hinter Dir liegt, wäre ich froh, wenn der AG den jeweiligen Tag gutschreibt.

P
Pickel

24.11.2017 um 16:53 Uhr

Heulboje, du hast schlicht die Frage nicht verstanden.

K
krambambuli

24.11.2017 um 16:54 Uhr

Ich finde, dass kommt auf das Verhandlungsgeschick des BR an, der im Zuge der BV Urlaubsgrundsätze hierzu vorab eine Regelung finden sollte.

H
Heulboje

24.11.2017 um 17:57 Uhr

Ok, danke für die Antworten

N
newlady

24.11.2017 um 20:16 Uhr

der AG hat bestimmt nicht angerufen, um einen Plausch mit dem AN zu halten; sondern darauf hingewirkt, den AN aus dem Urlaub zu holen. Wenn AN in seinem Urlaub arbeitet, verfällt natürlich der Urlaub nicht!! In einigen Tarifverträgen erhält AN sogar noch 3 Zusatzurlaubstage. BR sollte also bitte erst alles abklären.

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