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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungen bei Baumaßnahmen

B
basko
Nov 2016 bearbeitet

Unser Betrieb soll am 31.12.2011 wegen umfangreicher Baumaßnahmen geschlosen werden. Kann daraufhin die gesamte Belegschaft gekündigt werden?

1.07704

Community-Antworten (4)

W
wölfchen

11.11.2010 um 22:44 Uhr

. . . wie lange soll denn die Baumaßnahme gehen?

W
wahlvst

11.11.2010 um 22:45 Uhr

Der Ag kann mit dem BR Betriebsferien vereinbaren.

R
rkoch

12.11.2010 um 15:13 Uhr

Ich würde mal erstmal mit einem klaren NEIN antworten.

Jede Kündigung ist in die Zukunft gerichtet, d.h. es kommt nicht auf den Moment an, sondern das was in der zukunft geschieht. Eine betriebsbedingte Kündigung kommt also nur in Frage, wenn in der Zukunft (durch eine unternehmerische Entscheidung) kein Arbeitsbedarf mehr besteht. Eine Baumaßnahme endet ja aber irgendwann und dann wird der Betrieb wieder aufgenommen. Damit ist die Grundvoraussetzung für eine betriebsbedingte Kündigung (aller) nicht gegeben. Voraussetzung ist natürlich, das das KSchG überhaupt für den Betrieb gilt, sprich: mindestens 6 AN beschäftigt werden.

P
Petrus

12.11.2010 um 17:14 Uhr

Klingt für mich wie der klassische Fall von Kurzarbeit nach §169ff SGB III (also der, den es schon vor der letzten Wirtschaftskrise gab und für den die KuA mal "erfunden" wurde). Damit dürften Entlassungen sozial ungerechtfertigt sein - eben weil es ja die Kurzarbeit gibt und damit "dringende betriebliche Erfordernisse" nach §1 KSchG nicht vorliegen dürften. In §17 KSchG steht zudem: "Arbeitgeber und Betriebsrat haben insbesondere die Möglichkeiten zu beraten, Entlassungen zu vermeiden oder einzuschränken und ihre Folgen zu mildern." Da der ganze Vorgang anzeigepflichtig ist, dürfte das Arbeitsamt zudem eine Entlassungssperre nach §18 verhängen. In den zwei Monaten kann man sehr viel bauen - und das ArbG sollte auch schon tätig geworden sein...

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