Erstellt am 08.12.2007 um 02:29 Uhr von Armin
ach Mensch Tulpenmann
Spannender wäre da schon der Fall, in dem das Bundesarbeitsgericht der Meinung war, bei nachträglicher Korrektur (Vorverlegung natürlich!) des falsch angegebenen Geburtsdatum durch ein ausländisches Gericht werde das zum Ausscheiden führende Rentenalter nicht am sich aus diesem Urteil ergebenden "echten" Geburtstag erreicht, sondern nach wie vor am "falschen", der sich aus den ersten Angaben gegenüber dem Sozialversicherungsträger ergibt
Der Witz mit dem Rentner ohne BR anhörung ist etwas zu Alt.
Alle 3-5 Monate kommt das thema wieder ist ja ätzend wie langweilig das Leben als betriebsrat sein muss.Wer Wählt solche W.armduscher nur?
Erstellt am 08.12.2007 um 02:31 Uhr von carrie
Hallo
Jede ohne Anhörung des BR ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. § 102 BetrVG!
Erstellt am 08.12.2007 um 03:43 Uhr von Adonis
carrie
mein freund und ich wir fragen uns grade ob du für diesen satz auf seminar warst oder ob du das aus der BertVg hast?
unwirksam.du hast es richtig erkannt.blonde Haare und blaue augen stimmt oder?
Erstellt am 08.12.2007 um 04:22 Uhr von Amroth
Adonis
Du bist genau der Typ BRm welcher auch in meiner Firma nur Schlechtes macht.Carrie ist immer hin eine BRm welche hinter ihren Wählern steht.Gleich wohl ist mir ihr Naturlich mangelder Fachverstand im Technischenbereich bewust aber das ist nun mal so,liegt ebnen an der Natur.Aber ich finde es nach haltig mega toll wie sie sich für ihre Firma ins Zeug legt.Auch ein Betriebsrat sollte bereit sein über seinen Schatten zu Springen und 5 Grade sein lassen.Es geht ja nun mal um das Überleben.Dumme sprüche machen das ist dein Credo.Du Playboy