Hallo zusammen,
bei uns soll eine zweite GmbH gegründet werden. Einige Mitarbeiter aus der bisherigen GmbH werden in die neue GmbH eingegliedert. Es soll trotzdem ein gemeinsamer Betriebsrat bestehen. Bestehende Regelungen sollen weiter gelten für die Mitarbeiter. Kann ich trotz unterschiedlicher GmbHs eine übergreifende Betriebsvereinbarung für einen Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat nach §3 Abs. 2 BetrVG machen? Muß ich dazu eine Wahl machen ob alle Mitarbeiter damit einverstanden sind?