Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat
Hallo zusammen, bei uns soll eine zweite GmbH gegründet werden. Einige Mitarbeiter aus der bisherigen GmbH werden in die neue GmbH eingegliedert. Es soll trotzdem ein gemeinsamer Betriebsrat bestehen. Bestehende Regelungen sollen weiter gelten für die Mitarbeiter. Kann ich trotz unterschiedlicher GmbHs eine übergreifende Betriebsvereinbarung für einen Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat nach §3 Abs. 2 BetrVG machen? Muß ich dazu eine Wahl machen ob alle Mitarbeiter damit einverstanden sind?
Community-Antworten (1)
10.11.2010 um 14:40 Uhr
Kann ich trotz unterschiedlicher GmbHs eine übergreifende Betriebsvereinbarung für einen Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat nach §3 Abs. 2 BetrVG machen?
IMHO falscher §§. Siehe §1 (2) 2. BetrVG. Da hier anscheinend eine Form der Spaltung vorliegt und Du nicht argumentierst das sich durch die Spaltung die Organisation des ehemaligen Unternehmens wesentlich ändert liegt vermutlich ein gemeinsamer Betrieb meherer Unternehmen vor.
§3 (2) ist eher die Ausnahme. Praktisch stellt sich nämlich schon die Frage WELCHER Betriebsrat diese BV abschließen sollte. Der BR des Ursprungsunternehmens kann per Definition keine BV abschließen deren Wirkung sich auf das neu gebildete Unternehmen erstreckt (deshalb TV !). In Frage käme ein KBR (da dieser eine BV auf Konzernebene abschließen könnte), der aber erst einmal gebildet werden müsste (so er denn nicht schon exisitiert). Dazu kommt noch, das die neue GmbH faktisch mit der alten GmbH einen Konzern im Sinne des AktG bilden müsste damit eine KBV wirken könnte.
Muß ich dazu eine Wahl machen ob alle Mitarbeiter damit einverstanden sind?
Nein. Ein durch TV oder KBV gebildeter konzerneinheitlicher Betriebsrat wird Kraft dieses TV bzw. KBV gebildet und dabei haben die einzelnen AN nur indirekte Rechte (indem sie auf ihre Interessenvertreter einwirken den TV bzw. die KBV in ihrem Sinne abzuschließen).
Verwandte Themen
Wer kann einen Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat beschließen?
ÄlterSo die Frage ist für einen Freund. Das Unternehmen hat 150 Filialen aufgeteilt in eine Ost und West Region und einen Produktionsstandort 1500 Mitarbeiter wovon ca 1000 Mitarbeiter in den Filialen si
Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat ?
ÄlterKniffelige Frage an Euch Rutinierte, also wir sind in der 1. Wahlperiode Betriebsrat, vorher gab es keinen, wir sind ein Betrieb mit 248 Arbeitnehmern, gerade beliebt sind wir nicht bei der Geschäftsl
aktuelle Rechtsprechung : Auskunftsrecht des BR über erteilte Abmahnungen
ÄlterAuskunftsanspruch über erteilte Abmahnungen Dem Betriebsrat kann bei entsprechendem Bezug zu Mitbestimmungsrechten ein Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen zustehen, auch wenn er bei deren
Gewerkschaft Betriebsrat - Danke für Antworten und Meinungen
ÄlterHallo, ganz kurz meine Situation: Seid 32 Jahren in der Gewerkschaft mit sehr großen „Beiträgen“ Seid 7 Jahren in diesen Betrieb als Abteilungsleiter. Seid Mai 2006 im Betriebsrat gewählt
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun