Europäischer Betriebsrat
Hallo zusammen,
der GBRV ist leider erkrankt und die stellv. kann aus familiären Gründen nicht teilnehmen.
Da ich absolut keine Ahnung habe frage ich Euch.
Entsendet der GBR einen zum EBR oder wird dieser in einem bestimmten Jahresrhythmus gewählt?
Kann der GBR, falls gewählt werden muss, dies jetzt auch noch machen oder brauch er das nicht und entsendet so einen, per ggf. Beschluss.
Wo finde ich was im Gesetz dazu?
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Community-Antworten (1)
15.02.2019 um 14:53 Uhr
Lese doch mal § 23 EBRG
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