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Betriebsrat Konzern

M
möhre
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

wie sollte sich der Betriebsrat bei einem Konzern zusammen setzten, der aus dem Unternehmen A mit 98 Mitarbeiter/-innen und Unternehmen B (100 %iges Tochterunternehmen) mit 23 Mitarbeiter/-innen besteht?

Der jetzige Betriebsrat besteht aus 7 Mitgliedern die alle bei der Firma A beschäftigt sind. Ist es erforderlich dass von der Firma B ein Mitglied im Betriebsrat vertreten sein soll bzw. sogar einen eigenen Betriebsrat benötigt?

Viele Grüße

97203

Community-Antworten (3)

C
Charlys

02.10.2013 um 18:01 Uhr

Schlage vor du liesst einmal im BetrVG wann und wie ein KBR zu bilden ist. Dort steht es.

G
gironimo

03.10.2013 um 11:05 Uhr

Du meinst also, B hat gar keinen BR?

Wie ist denn die gesamte Struktur. Ist A und B getrennt an zwei Standorten oder sind A und B vielleicht ein gemeinsamer Betrieb an einem Standort mit gemeinsamen Betriebsmitteln?

Dann trifft vielleicht § 1 Abs. 2 BetrVG zu.

A
AlterHase

03.10.2013 um 14:25 Uhr

@Charlys

„Schlage vor du liesst einmal im BetrVG wann und wie ein KBR zu bilden ist. Dort steht es.“

Wie, und wo Du hier die Möglichkeit einen KBR zu bilden siehst, solltest Du uns/mir schon ein wenig näher erklären. Mir zumindest entzieht sich dieses unter der hier genannten Konstellation komplett.

Wenn überhaupt, dann zwei BR und einen GBR. Aber keinesfalls einen KBR.

Um hier eine genauere Auskunft geben zu können, ist es unabdingbar, erstmals die von @giro gestellten Fragen zu beantworten.

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