Erstellt am 25.10.2010 um 12:07 Uhr von Kölner
@lunasch
Wie soll die Hilfe denn aussehen?
Erstellt am 26.10.2010 um 11:47 Uhr von rkoch
Also erstmal:
> wir haben ein Tochterunternehmen
> Wir möchten dann einen Gesamt-BR
WENN es sich TATSÄCHLICH um ein rechtlich eigenständiges UNTERNEHMEN handelt, dann wird das kein Gesamt-BR, sondern ein Konzern-BR, sofern es sich bei der Unternehmensgruppe um einen Konzern im Sinne von § 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes handelt.
Gesamt-BR werden nur von den BR einzelner Betriebe INNERHALB eines Unternehmens errichtet. Allerdings wäre in diesem Fall zu prüfen ob es sich bei diesem Betrieb nicht um einen Betriebsteil im Sinne von §4 BetrVG handelt. Bei nur 5 AN wäre es IMHO sinnvoller wenn sich dieser Betriebsteil (so es denn einer ist) dem Hauptbetrieb anschließt.
Jetzt liegt es an Dir erstmal zu erklären, welcher der beiden Fälle überhaupt zutrifft - und ansonsten schließe ich mich Kölner an: Wo klemmts denn?