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Betriebsrat entsendet

I
ismirschlecht
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben nun einen Sitz im Aufsichtsrat. Jetzt will der Betriebsrat bestimmen, wer das sein soll. Geht das ? Wir dachten, der würde gewählt.

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Community-Antworten (8)

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Kölner

16.06.2011 um 00:34 Uhr

@ismirschlecht DrittelbG bekannt? Der BR bestimmt da gar nichts...

W
wahlvst

16.06.2011 um 12:35 Uhr

Kölner

Es ist aber auch dieses zu beachten.

§ 9 (1) Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer (§ 7 Abs. 2) eines Unternehmens mit in der Regel mehr als 8.000 Arbeitnehmern werden durch Delegierte gewählt, sofern nicht die wahlberechtigten Arbeitnehmer die unmittelbare Wahl beschließen.

Aber JA, der BR ist hier als BR außen vor. BRM könnten aber ggf. Delegierte sein.

I
ismirschlecht

16.06.2011 um 21:16 Uhr

Hallo Kölner, ich habe dieses Gesetz jetzt mal gegoogelt. Demnach muß es eigentlich eine Wahl geben. Der Betriebsrat hat aber mit dem Geschäftsführer schriftlich vereinbart, dass der Betriebsrat ein Aufsichtsratsmitglied entsendet. Geht das so einfach? Kann man mit dieser Absprache das Recht auf eine Wahl aushebeln? Und wenn nicht, was ist dann dieser Vertrag zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat wert?

P
Petrus

17.06.2011 um 12:12 Uhr

@ismirschlecht:

Demnach muß es eigentlich eine Wahl geben.

Richtig

Der Betriebsrat hat aber mit dem Geschäftsführer schriftlich vereinbart, dass der Betriebsrat ein Aufsichtsratsmitglied entsendet. Geht das so einfach?

Nein.

Kann man mit dieser Absprache das Recht auf eine Wahl aushebeln?

Nein.

Und wenn nicht, was ist dann dieser Vertrag zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat wert?

Nix. Also §11 DrittelbG lesen und danach handeln...

P.S.: Die Wahlordnung gibts übrigens unter http://bundesrecht.juris.de/wodrittelbg/ auch online...

I
ismirschlecht

17.06.2011 um 22:50 Uhr

Danke Petrus! Der Betriebsrat sagt, nur so ist ein Sitz im Aufsichtsrat möglich.

K
Kölner

18.06.2011 um 00:14 Uhr

@ismirschlecht Das ist die billige Methode sehr vieler BR und AG ihre Macht zu zementieren. Entweder DrittelbG oder gar nicht.

I
ismirschlecht

18.06.2011 um 00:55 Uhr

...die jetzt auch die künftige Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat enger miteinander verzahnt: Unter anderem erhält dazu der Betriebsrat einen Sitz im Aufsichtsrat.

Der Betriebsratsvorsitzende hatte wiederholt einen Sitz im Aufsichtsrat gefordert, „über den wir uns sehr freuen.“

Die Aufsichtsratsvorsitzende stellt fest: „Das jetzige Ergebnis ist ein Meilenstein und wird eine positive Wirkung nach außen und innen erzielen.“

So ( ungefähr, da ich Namen und Betrieb gelöscht habe ) steht es geschrieben!

K
keiner

18.06.2011 um 21:05 Uhr

Das hört sich nicht gut an.

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