Erstellt am 15.06.2011 um 22:34 Uhr von Kölner
@ismirschlecht
DrittelbG bekannt?
Der BR bestimmt da gar nichts...
Erstellt am 16.06.2011 um 10:35 Uhr von wahlvst
Kölner
Es ist aber auch dieses zu beachten.
§ 9
(1) Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer (§ 7 Abs. 2) eines Unternehmens mit in der Regel mehr als 8.000 Arbeitnehmern werden durch Delegierte gewählt, sofern nicht die wahlberechtigten Arbeitnehmer die unmittelbare Wahl beschließen.
Aber JA, der BR ist hier als BR außen vor. BRM könnten aber ggf. Delegierte sein.
Erstellt am 16.06.2011 um 19:16 Uhr von ismirschlecht
Hallo Kölner,
ich habe dieses Gesetz jetzt mal gegoogelt. Demnach muß es eigentlich eine Wahl geben.
Der Betriebsrat hat aber mit dem Geschäftsführer schriftlich vereinbart, dass der Betriebsrat ein Aufsichtsratsmitglied entsendet. Geht das so einfach? Kann man mit dieser Absprache das Recht auf eine Wahl aushebeln? Und wenn nicht, was ist dann dieser Vertrag zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat wert?
Erstellt am 17.06.2011 um 10:12 Uhr von petrus
@ismirschlecht:
> Demnach muß es eigentlich eine Wahl geben.
Richtig
> Der Betriebsrat hat aber mit dem Geschäftsführer schriftlich vereinbart, dass der Betriebsrat
> ein Aufsichtsratsmitglied entsendet. Geht das so einfach?
Nein.
> Kann man mit dieser Absprache das Recht auf eine Wahl aushebeln?
Nein.
> Und wenn nicht, was ist dann dieser Vertrag zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat wert?
Nix. Also §11 DrittelbG lesen und danach handeln...
P.S.: Die Wahlordnung gibts übrigens unter http://bundesrecht.juris.de/wodrittelbg/ auch online...
Erstellt am 17.06.2011 um 20:50 Uhr von ismirschlecht
Danke Petrus!
Der Betriebsrat sagt, nur so ist ein Sitz im Aufsichtsrat möglich.
Erstellt am 17.06.2011 um 22:14 Uhr von Kölner
@ismirschlecht
Das ist die billige Methode sehr vieler BR und AG ihre Macht zu zementieren.
Entweder DrittelbG oder gar nicht.
Erstellt am 17.06.2011 um 22:55 Uhr von ismirschlecht
...die jetzt auch die künftige Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat enger miteinander verzahnt: Unter anderem erhält dazu der Betriebsrat einen Sitz im Aufsichtsrat.
Der Betriebsratsvorsitzende hatte wiederholt einen Sitz im Aufsichtsrat gefordert, „über den wir uns sehr freuen.“
Die Aufsichtsratsvorsitzende stellt fest: „Das jetzige Ergebnis ist ein Meilenstein und wird eine positive Wirkung nach außen und innen erzielen.“
So ( ungefähr, da ich Namen und Betrieb gelöscht habe ) steht es geschrieben!
Erstellt am 18.06.2011 um 19:05 Uhr von keiner
Das hört sich nicht gut an.