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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AÜGs-Abbau - Was tun?

W
werweisswas
Nov 2016 bearbeitet

Die Arbeitsauslastung einer Abteilung ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Leider konnten wir als der BR keine festen Angestellten bzw. zeitlich befristete Verträge bei uns erwirken. Die zusätzliche Arbeit wurde erledigt, indem man Leiharbeitnehmer eingestellt hat. In dieser Abteilung arbeiten jetzt also ca. 15 AÜG-Kräfte und 30 weitere direkt bei uns angestellte Mitarbeiter. Die AÜGs machen hauptsächlich Vor-Arbeiten, die dann von den anderen Kollegen weiterbearbeitet werden müssen.

Unsere GF hat jetzt die Idee die Arbeit, die von den AÜGs gemacht wird, an ein externes Büro zu vergeben. Das heißt, dass alle AÜGs gehen dürfen und nur noch unsere 30 Leute in der Abteilung verbleiben sollen. Als Grund wird angegeben, dass so die Kosten reduziert werden können. Außerdem ist der GF aufgefallen, dass bei uns das Verhältnis von 50 AÜGs zu 100 Festangestellten wohl nicht ganz passt.

Meine Frage: Können wir als BR irgendwas gegen diese Schritte unternehmen? Wir möchte uns natürlich auch für die AÜGs im Betrieb einsetzten, die teilweise schon bis zu sechs Jahre bei uns tätig sind. Unsere Befürchtung ist auch, dass das Procedere auch auf alle anderen Bereiche/AÜGs übertragen werden könnte.

Leider sind die alten BR-Mitglieder zu träge und die neuen BR-Mitglieder zu unerfahren.

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Community-Antworten (7)

M
Mainpower

04.11.2010 um 11:01 Uhr

Hallo, das ist eine Unternehmerische entscheidung. Es ehrt Euch dass ihr Euch auch für die Leiharbeitnehmer einsetzen wollt, aber da ist nichts zu machen. Für LA ist der BR der Verleiherfirma zuständig.

R
rainerw

04.11.2010 um 11:27 Uhr

Wobei das Ausgliedern von Betriebsstätten unter Umständen unter Outcourcing laufen kann. Dann wären wir wieder in der Mitbestimmung.

W
wahlvst

04.11.2010 um 11:46 Uhr

Was "rainerw" hier wohl anspricht wäre Teilbetriebsänderung oder Schließung

W
werweisswas

04.11.2010 um 12:03 Uhr

Ich vermute aber mal, dass die Menge der Arbeiten die hier abgegeben werden sollen noch nicht ausreichend ist für das Thema Teilbetriebsänderung. Natürlich haben wir die Sorge, dass dieses Modell auch mit den anderen AÜGs nachfolgend umgesetzt wird. Und dann haben wir natürlich bei einem Drittel AÜGs schon erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb.

R
rainerw

04.11.2010 um 12:07 Uhr

Und da ihr soetwas ja schon voraus seht, könnt ihr euch ja auch schon mal § 111 BetrVG ansehen.

G
ganther

04.11.2010 um 22:01 Uhr

Aber der 111 gibt dem BR in letzter Konsequenz keine Möglichkeit hier etwas zu verhindern. Man muss den IA ja nur versuchen und wenn in der ESt keine Regelung zustandekommt kann der AG es machen. Und für einen Sozialplan gibt es wohl keinen regelungsinhalt. Also eher alles graue Theorie ohne sinnlichen Nährwert

W
werweisswas

05.11.2010 um 07:44 Uhr

OK, ich seh schon, durch die Bestzung der Stellen mit AÜG-Kräften können jetzt alle Regelungen der BetrVG umgangen werden. Wenn ich unserer GF etwas mehr Grips zusprechen würde, könnte man denken dass das jetzige vorgehen von langer hand geplant ist. Als relativ frischer BR frage ich mich allerdings, wieso ich den Job mache, wenn doch die Rechte des BR so einfach umgangen werden können?!? AÜGs an Stelle von Festangestellten und schon braucht die GF sich kaum noch um den BR kümmern :-(

Trotzdem Danke für alle Antworten

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