Die Arbeitsauslastung einer Abteilung ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Leider konnten wir als der BR keine festen Angestellten bzw. zeitlich befristete Verträge bei uns erwirken. Die zusätzliche Arbeit wurde erledigt, indem man Leiharbeitnehmer eingestellt hat. In dieser Abteilung arbeiten jetzt also ca. 15 AÜG-Kräfte und 30 weitere direkt bei uns angestellte Mitarbeiter. Die AÜGs machen hauptsächlich Vor-Arbeiten, die dann von den anderen Kollegen weiterbearbeitet werden müssen.

Unsere GF hat jetzt die Idee die Arbeit, die von den AÜGs gemacht wird, an ein externes Büro zu vergeben. Das heißt, dass alle AÜGs gehen dürfen und nur noch unsere 30 Leute in der Abteilung verbleiben sollen. Als Grund wird angegeben, dass so die Kosten reduziert werden können. Außerdem ist der GF aufgefallen, dass bei uns das Verhältnis von 50 AÜGs zu 100 Festangestellten wohl nicht ganz passt.

Meine Frage:
Können wir als BR irgendwas gegen diese Schritte unternehmen?
Wir möchte uns natürlich auch für die AÜGs im Betrieb einsetzten, die teilweise schon bis zu sechs Jahre bei uns tätig sind.
Unsere Befürchtung ist auch, dass das Procedere auch auf alle anderen Bereiche/AÜGs übertragen werden könnte.

Leider sind die alten BR-Mitglieder zu träge und die neuen BR-Mitglieder zu unerfahren.