Erstellt am 03.03.2008 um 13:38 Uhr von Werner
Moin appeltree,
das Gesetz zur Regelung der erwerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) folgt dem Grundsatz ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit'. Zwei im Gesetz enthaltene Ausnahmeoptionen von dieser Regel laufen diesem Grundsatz zuwider und sollen daher gestrichen werden.
Einzelheiten habe ich leider noch keine in Erfahrung gebracht.
Erstellt am 03.03.2008 um 14:03 Uhr von appletree
Erstellt am 03.03.2008 um 14:54 Uhr von Werner
Moin appletree,
hab da was gefunden;-)
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der erwerbs- mäßigen Arbeitnehmerüberlassung (… Arbeitnehmerüberlassungsgesetz- änderungsgesetz – … AÜGÄndG)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Das Gesetz zur Regelung der erwerbsmäßigen Arbeitneh- merüberlassung (AÜG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 1972 (BGBl. I S. 1393), zuletzt geändert durch die neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (Ar- tikel 233 V vom 31. Oktober 2006, BGBl. I S. 2407) wird wie folgt geändert:
1. § 3 Abs. 1 Nr. 3 wird wie folgt gefasst:
„3. dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher die im Betrieb dieses Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen ein- schließlich des Arbeitsentgelts nicht gewährt.“
2. § 9 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
„2. Vereinbarungen, die für den Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher schlech- tere als die im Betrieb des Entleihers für einen ver- gleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts vorsehen,“.
Erstellt am 03.03.2008 um 15:57 Uhr von appletree
@Werner
Super, das ist doch was. Nochmals danke.
appletree
Erstellt am 04.03.2008 um 09:48 Uhr von betriebsrat
@werner
diese Aussage deinerseits kann ich nirgends belegt finden.
Ich bitte um eine Quellenangabe das der Beschluss des Bundestages auch umgesetzt werden soll. Wenn ich es richtige verstanden habe, müssen die Beschlüsse des Bundestages noch durch den Bundesrat gehen.
mfg