AÜG Änderung
Das AÜG soll geändert werden, zum 1.4. oder 1.5 diesen Jahres. Ist das richtig und wenn ja, wo kann ich jetzt schon nachlesen, was geändert werden soll?
appletree
Community-Antworten (5)
03.03.2008 um 14:38 Uhr
Moin appeltree, das Gesetz zur Regelung der erwerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) folgt dem Grundsatz ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit'. Zwei im Gesetz enthaltene Ausnahmeoptionen von dieser Regel laufen diesem Grundsatz zuwider und sollen daher gestrichen werden. Einzelheiten habe ich leider noch keine in Erfahrung gebracht.
03.03.2008 um 15:03 Uhr
@Werner
Danke.
appletree
03.03.2008 um 15:54 Uhr
Moin appletree, hab da was gefunden;-) Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der erwerbs- mäßigen Arbeitnehmerüberlassung (… Arbeitnehmerüberlassungsgesetz- änderungsgesetz – … AÜGÄndG) Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Das Gesetz zur Regelung der erwerbsmäßigen Arbeitneh- merüberlassung (AÜG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 1972 (BGBl. I S. 1393), zuletzt geändert durch die neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (Ar- tikel 233 V vom 31. Oktober 2006, BGBl. I S. 2407) wird wie folgt geändert:
- § 3 Abs. 1 Nr. 3 wird wie folgt gefasst: „3. dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher die im Betrieb dieses Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen ein- schließlich des Arbeitsentgelts nicht gewährt.“
- § 9 Nr. 2 wird wie folgt gefasst: „2. Vereinbarungen, die für den Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher schlech- tere als die im Betrieb des Entleihers für einen ver- gleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts vorsehen,“.
03.03.2008 um 16:57 Uhr
@Werner
Super, das ist doch was. Nochmals danke.
appletree
04.03.2008 um 10:48 Uhr
@werner diese Aussage deinerseits kann ich nirgends belegt finden. Ich bitte um eine Quellenangabe das der Beschluss des Bundestages auch umgesetzt werden soll. Wenn ich es richtige verstanden habe, müssen die Beschlüsse des Bundestages noch durch den Bundesrat gehen.
mfg
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