In unserem Gremium herrscht Uneinigkeit über folgende Frage:
Obwohl unsere Firma eine AÜG-Genehmigung hat, ist die primäre Firmenaufgabe eine andere. Wenn nun ein MA für ein halbes Jahr an ein anderes Unternehmen verliehen wird, dazu noch mit einer komplett anderen Aufgabenstellung, handelt es sich dann um eine Versetzung, die dem BR vorgelegt werden muss?
Bei dem MA handelt es sich um ein BR-Mitglied.
Danke schon mal