Erstellt am 03.06.2008 um 09:35 Uhr von packer
moin asolo,
mir fehlt die arbeitsvertragliche seite bei deiner frage... ist es im AV möglich, dann ist es keine versetzung, d.h. ist der kollege einzelvertraglich an diese AÜG geschichte gebunden? wenn nein, dann ist es eine versetzung und ihr in der mitbestimmung...
ist diese arbeit geringerwertig?
schau mal in den § 37 Abs. 5 BetrVG
hab als argumentationshilfe ein urteil vom hessischen LAG: 14.8.1986 – 12 Sa 1225/85 = DB 1987, 442
Erstellt am 05.06.2008 um 21:42 Uhr von Asolo
Danke, packer, für die antwort.
musste mich erst schlau machen.
also im AV wird keinerlei bezug auf die möglichkeit eines personalverleihs genommen.
MA ist im kaufmännischen bereich eingestellt worden, die möglichkeit ihm andere aufgaben zu übertragen ist gegeben, aber von personalverleih ist nicht die rede.
hilft dir das weiter bei der beurteilung der angelegenheit?
Erstellt am 16.06.2008 um 11:49 Uhr von packer
moinsen,
sorry für die verspätung... habs heute erst gelesen...
also als strategie würde ich vorschlagen hier als BR eine versetzung anzunehmen, den AG aufzufordern dieses zu unterlassen bzw. rückgängig zu machen. dann würde ich auf einer anhörung bestehen und dieser widersprechen... in der zwischenzeit rate ich dem kollegen das rechtlich prüfen zu lassen und ggf. rechtliche schritte in erwägung zu ziehen...
Erstellt am 16.06.2008 um 11:51 Uhr von packer
nachtrag:
hier als Argumentationshilfe:
Der Betriebsrat hat bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten
aus § 87 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen
des § 23 Abs. 3 BetrVG einen Anspruch auf Unterlassung mitbestimmungswidriger
Maßnahmen des Arbeitgebers.
BAG 3.5.1994 – 1 ABR 24/93