Kündigung krankheitsbedingt?
Hallo, folgende Sachlage, unser Kollege 55 Jahre ist laut Betriebsarzt nicht mehr im Schichtbetrieb einsetzbar,zu hoher Blutdruck,Gefahr auf Infakt. Der AG versetzte ihn ins Lager dort darf er aber nicht mehr als 10 kg heben, dies wurde ebenfalls vom Arzt vorgeschrieben. Da unser Kollege aber mehr als 10Kg heben muss ist er in letzter Zeit öfters krank über mehrere Wochen. Nun ist der AG an den Betriebsrat herangetreten, aber was kann dieser nun tun? da eventuell eine Kündigung ins haus steht. der Kollege ist ebenfalls auf 40 Prozent Schwerbehindert geschrieben....
Community-Antworten (6)
03.11.2010 um 22:40 Uhr
Nun ist der AG an den Betriebsrat herangetreten, aber was kann dieser nun tun? Genau das selbe was ihr getan habt als der Kollege vom Schichtdienst in den Versand versetzt wurde........ nämlich nichts! Diese Versetzung seinerzeit wäre eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme gewesen und da hat man euch zum einem wohl übergangen, und zum anderem habt ihr(wenn vielleicht auch aus Unwissenheit) gepennt. Nun kommte der AG an un will das Problem elegant an den BR abschieben. Das aber ist mit verlaub nicht eure Aufgabe. Der AG ist hier aufgefordert einen angemessenen Arbeitsplatz anzubieten. Ihr Könnt dann darüber entscheiden ob ihr der Versetzung zustimmt oder nicht. Achten solltet ihr aber auch darauf das der AN keine -oder aber keine allzu großen Nachteile hat. Die 2. Option wäre eine Änderungskündigung, sofern der AG einen Arbeitsplatz anbietet. Diesen könnte der AN unter Vorbehalt annehmen. Kündigen wird wohl die schwierigste Option, wenn der AN keine negative Gesundheitsprognose hat. Wegen der Schwerbehinderung sollte man auch mal bei dem AN nachfragen ob er Gleichgestellt ist, denn dann muß auch das Intregrationsamt eingeschaltet werden.
03.11.2010 um 23:13 Uhr
Wie wäre es mit nem netten BEM?
03.11.2010 um 23:16 Uhr
Upps, das iss ja auch noch da
04.11.2010 um 08:15 Uhr
Erst einmal ein paar Fragen: Ist der Kollege gleichgestellt? Gibt es bei euch einen SBV?
Sollte der Kollege noch nicht gleichgestellt sein, solltet ihr sofort mit ihm zusammen einen Gleichstellungsantrag bei der Arbeitsagentur stellen.
Redet mit dem Kollegen. Erklärt ihm die Situation. Befragt ihn welchen Arbeitsplatz in eurer Firma er sich vorstellen kann. Klärt Weiterbildungsmöglichkeiten z.B Staplerschein, oder EDV Klärt den Kollegen über den besonderen Kündigungsschutz Schwerbehinderter auf. Stellt zusammen mit dem Kollegen einen Änderungsantrag beim Versorgungsamt.
Das sind alles Dinge die ich als SBV angehen würde wenn ich von solch einem Fall erfahre. Ihr als BR habt die Aufgabe die schwerbehinderten Kollegen im Sinne des Sgb IX zu Unterstützen wenn es keine SBV gibt.
Im übrigen finden zur Zeit die regelmäßigen SBV Wahlen statt. Ihr als Betriebsrat habt die Aufgabe eine SBV Wahl einzuleiten wenn es 5 oder mehr Schwerbehinderte oder Gleichgestellte in eurem Betrieb gibt
04.11.2010 um 09:00 Uhr
@ Hahni und Niemand Man ist erst ab einen Grad von 50 schwerbehindert (ohne Prozent.)
Solange er nicht gleichgestellt ist könnt ihr hier nichts machen. Also schnell einen Antrag auf Gleichstellung stellen und hoffen, dass die Fristen noch reichen...
04.11.2010 um 10:44 Uhr
Hallo, bis die Gleichstellung durch ist das kann dauern. Eigene erfahrung. Eile ist geboten. Viel Glück
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