Erstellt am 03.11.2010 um 21:40 Uhr von rainerw
*Nun ist der AG an den Betriebsrat herangetreten, aber was kann dieser nun tun?*
Genau das selbe was ihr getan habt als der Kollege vom Schichtdienst in den Versand versetzt wurde........ nämlich nichts!
Diese Versetzung seinerzeit wäre eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme gewesen und da hat man euch zum einem wohl übergangen, und zum anderem habt ihr(wenn vielleicht auch aus Unwissenheit) gepennt.
Nun kommte der AG an un will das Problem elegant an den BR abschieben. Das aber ist mit verlaub nicht eure Aufgabe. Der AG ist hier aufgefordert einen angemessenen Arbeitsplatz anzubieten. Ihr Könnt dann darüber entscheiden ob ihr der Versetzung zustimmt oder nicht. Achten solltet ihr aber auch darauf das der AN keine -oder aber keine allzu großen Nachteile hat.
Die 2. Option wäre eine Änderungskündigung, sofern der AG einen Arbeitsplatz anbietet.
Diesen könnte der AN unter Vorbehalt annehmen.
Kündigen wird wohl die schwierigste Option, wenn der AN keine negative Gesundheitsprognose hat. Wegen der Schwerbehinderung sollte man auch mal bei dem AN nachfragen ob er Gleichgestellt ist, denn dann muß auch das Intregrationsamt eingeschaltet werden.
Erstellt am 03.11.2010 um 22:13 Uhr von Immie
Wie wäre es mit nem netten BEM?
Erstellt am 03.11.2010 um 22:16 Uhr von rainerw
Upps, das iss ja auch noch da
Erstellt am 04.11.2010 um 07:15 Uhr von Niemand
Erst einmal ein paar Fragen:
Ist der Kollege gleichgestellt?
Gibt es bei euch einen SBV?
Sollte der Kollege noch nicht gleichgestellt sein, solltet ihr sofort mit ihm zusammen einen Gleichstellungsantrag bei der Arbeitsagentur stellen.
Redet mit dem Kollegen.
Erklärt ihm die Situation.
Befragt ihn welchen Arbeitsplatz in eurer Firma er sich vorstellen kann.
Klärt Weiterbildungsmöglichkeiten z.B Staplerschein, oder EDV
Klärt den Kollegen über den besonderen Kündigungsschutz Schwerbehinderter auf.
Stellt zusammen mit dem Kollegen einen Änderungsantrag beim Versorgungsamt.
Das sind alles Dinge die ich als SBV angehen würde wenn ich von solch einem Fall erfahre. Ihr als BR habt die Aufgabe die schwerbehinderten Kollegen im Sinne des Sgb IX zu Unterstützen wenn es keine SBV gibt.
Im übrigen finden zur Zeit die regelmäßigen SBV Wahlen statt. Ihr als Betriebsrat habt die Aufgabe eine SBV Wahl einzuleiten wenn es 5 oder mehr Schwerbehinderte oder Gleichgestellte in eurem Betrieb gibt
Erstellt am 04.11.2010 um 08:00 Uhr von Forentroll
@ Hahni und Niemand
Man ist erst ab einen Grad von 50 schwerbehindert (ohne Prozent.)
Solange er nicht gleichgestellt ist könnt ihr hier nichts machen.
Also schnell einen Antrag auf Gleichstellung stellen und hoffen, dass die Fristen noch reichen...
Erstellt am 04.11.2010 um 09:44 Uhr von mainpower
Hallo,
bis die Gleichstellung durch ist das kann dauern. Eigene erfahrung.
Eile ist geboten. Viel Glück