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Krankheitsbedingte Kündigung

B
blackman
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen , unser Arbeitgeber( mehr als 200 Mitarbeiter ) hat eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen . Der AG stellt seinerseits eine Prognose für den Gesundheitszustand des zu kündigen Mitarbeiters fest . Meine Frage lautet : Gibt es eine zeitliche Mindestanforderung der Arbeitsgerichte in der der AG die Auflistung der Fehlzeiten detailliert auflistet und dem BR vorlegen muss . In unserem Fall scheint mir das etwas kurz zu sein mit weniger als 2 Jahren . Da die Beweislast vor dem Arbeitsgericht ja beim AG liegt wäre es wünschenswert wenn der Richter mit der Begründung so nicht einverstanden wäre. Wie seht Ihr das ?

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Community-Antworten (2)

C
Challenger

19.02.2016 um 01:39 Uhr

Tach auch blackman, gib mal bei Google ein : Krankheitsbedingte Kündigung BAG

G
gironimo

19.02.2016 um 11:17 Uhr

Wenn das Arbeitsgericht in der Einzelfallbetravchtung zu dem Schluss kommt, die Zukunftsprognose sei nicht ausreichend, wird es das schon sagen.

Ich würde als BR jedenfalls niemals beim Arbeitgeber reklamieren, wenn die Informationen nicht ausreichren. Bestenfalls würde ich in die Bedenken des Widerspruchs schreiben, dass aus Sicht des BR die Gesundheitsprognose nicht nachvollziehbar ist.

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