Meine Frage lautet : Gibt es eine zeitliche Mindestanforderung der Arbeitsgerichte in der der AG die Auflistung der Fehlzeiten detailliert auflistet und dem BR vorlegen muss .
In unserem Fall scheint mir das etwas kurz zu sein mit weniger als 2 Jahren . Da die Beweislast vor dem Arbeitsgericht ja beim AG liegt wäre es wünschenswert wenn der Richter mit der Begründung so nicht einverstanden wäre.
Wie seht Ihr das ?
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