Erstellt am 03.11.2010 um 11:51 Uhr von hansh
Hallo!
Seit vielen Jahren stand in unserer Küche eine Mikrowelle. Diese wurde nun entsorgt, da nicht funktionsfähig.
Nun unsere Frage: Muss der AG eine Mikrowelle bereit stellen? Wir sind ein Schichtbetrieb, eine Kantine ist vorhanden, nur ist es den meisten MA nicht möglich, diese zeitlich zu nutzen.
Viele KollegenInnen haben sich diesbezüglich bei uns als BR beschwert. Im Gesetz können wir darüber nichts finden.
Vielen Dank schon mal vorab.
Eine sehr Interressante Frage
Betriebliche Übung heisst ja wenn er z.b. 3 mal infolge eine Mikrowelle aufgestellt hat ohne auf die Freiwilligkeit hinzuweisen.
Erstellt am 03.11.2010 um 11:56 Uhr von Petrus
§6(3) ArbStättV + ASR 29/1-4, Absatz 5.3
Erstellt am 03.11.2010 um 13:26 Uhr von wahlvst
Petrus
>§6(3) ArbStättV + ASR 29/1-4, Absatz 5.3
ArbStättV besagt nur Raum!
ASR 29/1-4, Absatz 5.3 besagt: Ein Bedarf für Vorrichtungen zum Anwärmen und zum Kühlen von Speisen und Getränken liegt vor, wenn keine Betriebskantine zur Verfügung steht, oder bei Arbeitnehmern, die durch ärztliches Attest nachweisen, dass sie eine bestimmte Diät einhalten müssen.
Also Raum ist da und Kantine!
Erstellt am 03.11.2010 um 16:22 Uhr von Petrus
@wahlvst:
"ist es den meisten MA nicht möglich, diese (Kantine) zeitlich zu nutzen"
Die Kantine steht diesen MA also _nicht_ zur Verfügung. Statt einer neuen Mikrowelle kann der ArbGeb natürlich auch die Kantinenzeiten ausweiten...
Erstellt am 03.11.2010 um 20:46 Uhr von Rander
Das ist doch wohl quatsch. Der AG muss das nicht.
Ausserdem sollte mal sich mal fragen ob so eine Micro auch gut ist. Bei uns hat diegewerbeaufsicht bei einer Betriebsbegehung klar darauf hingewiesen dass die meisten Mikros in Unternehmen total verkeimt sind.
Erstellt am 04.11.2010 um 13:17 Uhr von Petrus
@rander
> Das ist doch wohl quatsch. Der AG muss das nicht.
Wie geschrieben - ASR 29/1-4 sagt etwas anderes.