Erstellt am 20.09.2021 um 09:11 Uhr von RudiRadeberger
Bei nicht jährlichen Leistungen, wie unter anderem Jubiläumszahlungen, ist es maßgeblich wie viele Arbeitnehmer bereits die Leistung erhalten haben. Es kommt hier auf die Zahl der Anwendungsfälle im Verhältnis zur Belegschaftsstärke an.
Erstellt am 21.09.2021 um 10:30 Uhr von §§reiter
Grundsätzlich hat RudiRadeberger da vollkommen Recht.
Allerdinges kann es (wie immer) auch etwas komplizierter sein.
Die betriebliche Übung ist der Rechtssystematik nach eine Änderung des Arbeitsvertrages durch konkludentes (schlüssiges) Handeln. D.h. zum einen, dass wenn tatsächlich eine betriebliche Übung entstanden ist, ein betroffener MA einen individualrechtlichen Anspruch auf die höhere Jubiläumszuwendung hat, diesen aber auch entsprechend selbst einklagen muss. Zum anderen heißt es aber auch, dass ein Tarifvertrag durchaus Regelungen treffen kann, die die Entstehung einer betrieblichen Übung von vorneherein verhindern können. So regelt unser Tarifvertrag z.B. die Schriftformerfordernis für alle Änderungen und Ergänzungen und Nebenabreden zum Arbeitsvertrag. Somit ist eine Änderung des Arbeitsvertrages durch konkludentes Handeln nicht möglich und es kann keine betriebliche Übung entstehen.
Erstellt am 22.09.2021 um 07:31 Uhr von ilschenw
Erstmal vielen Dank für Eure Bemühungen, also ist es mal wieder alles nicht so einfach :-). Wir sind ca. 60 festangestellte MA und 20 Zeitarbeiter, dieses Jahr betrifft es insgesamt 6 Kollegen, die die geringere Prämie bekommen. Wir sind keinem Tarif angehörig.
Erstellt am 22.09.2021 um 10:10 Uhr von moreno
Ist doch ganz einfach.....ich habe mit 1000 Euro gerechnet und soll jetzt nur 500 bekommen. Ab zum Rechtsanwalt oder der Gewerkschaft. Am besten wenn alle 6 Mitarbeiter das Gleiche machen würden!
Erstellt am 23.09.2021 um 19:20 Uhr von Catweazle
Ab zum Rechtsanwalt. Was ist, wenn man den Anwalt selbst bezahlen muss? Wirtschaftlicher wird dann wohl eine Klage ohne Anwalt sein. Aber in beiden Fällen gibt es keine Möglichkeit die 1000 Euro zu bekommen. Mit Anwalt besteht die Gefahr, dass noch nicht einmal 500 Euro übrig bleiben.