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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebliche Übung

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ilschenw
Sep 2021 bearbeitet

Guten Morgen, der Sachverhalt bei uns in der Firma ist so, dass AN bei 10 (20, 25, 30, 35) Jahren Betriebszugehörigkeit eine Geldprämie erhalten mit einem Dankschreiben und einer Urkunde. In diesem Schreiben wird nicht erwähnt, dass es sich um eine freiwillige Zahlung handelt. Seit 2021 hat der AG diese Prämie um mehr als die Hälfte gekürzt - ohne Rücksprache mit dem BR. Meine Frage jetzt: Handelt es sich hierbei um eine betriebliche Übung (Die regelmäßige Wiederholung (mindestens drei Mal) bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden) ? Eigentlich bekommt der einzelne AN ja selten (also erst nach 25 Jahren) die 3. Zahlung, aber ich sehe hier eigentlich eher die komplette Belegschaft, wo die betriebliche Übung her kommt.
Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung.

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Community-Antworten (5)

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RudiRadeberger

20.09.2021 um 11:11 Uhr

Bei nicht jährlichen Leistungen, wie unter anderem Jubiläumszahlungen, ist es maßgeblich wie viele Arbeitnehmer bereits die Leistung erhalten haben. Es kommt hier auf die Zahl der Anwendungsfälle im Verhältnis zur Belegschaftsstärke an.

§
§§Reiter

21.09.2021 um 12:30 Uhr

Grundsätzlich hat RudiRadeberger da vollkommen Recht. Allerdinges kann es (wie immer) auch etwas komplizierter sein. Die betriebliche Übung ist der Rechtssystematik nach eine Änderung des Arbeitsvertrages durch konkludentes (schlüssiges) Handeln. D.h. zum einen, dass wenn tatsächlich eine betriebliche Übung entstanden ist, ein betroffener MA einen individualrechtlichen Anspruch auf die höhere Jubiläumszuwendung hat, diesen aber auch entsprechend selbst einklagen muss. Zum anderen heißt es aber auch, dass ein Tarifvertrag durchaus Regelungen treffen kann, die die Entstehung einer betrieblichen Übung von vorneherein verhindern können. So regelt unser Tarifvertrag z.B. die Schriftformerfordernis für alle Änderungen und Ergänzungen und Nebenabreden zum Arbeitsvertrag. Somit ist eine Änderung des Arbeitsvertrages durch konkludentes Handeln nicht möglich und es kann keine betriebliche Übung entstehen.

I
ilschenw

22.09.2021 um 09:31 Uhr

Erstmal vielen Dank für Eure Bemühungen, also ist es mal wieder alles nicht so einfach :-). Wir sind ca. 60 festangestellte MA und 20 Zeitarbeiter, dieses Jahr betrifft es insgesamt 6 Kollegen, die die geringere Prämie bekommen. Wir sind keinem Tarif angehörig.

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Moreno

22.09.2021 um 12:10 Uhr

Ist doch ganz einfach.....ich habe mit 1000 Euro gerechnet und soll jetzt nur 500 bekommen. Ab zum Rechtsanwalt oder der Gewerkschaft. Am besten wenn alle 6 Mitarbeiter das Gleiche machen würden!

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Catweazle

23.09.2021 um 21:20 Uhr

Ab zum Rechtsanwalt. Was ist, wenn man den Anwalt selbst bezahlen muss? Wirtschaftlicher wird dann wohl eine Klage ohne Anwalt sein. Aber in beiden Fällen gibt es keine Möglichkeit die 1000 Euro zu bekommen. Mit Anwalt besteht die Gefahr, dass noch nicht einmal 500 Euro übrig bleiben.

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