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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebliche Übung

TF
Tante Frieda
Okt 2018 bearbeitet

Hallo, es gibt bei uns im Betrieb seit Jahrzehnten die betriebliche Übung, dass die Belegschaft an Heiligabend frei hat, ohne Urlaub zu nehmen. Jetzt will der Arbeitgeber das ändern. Klar ist, dass er das aus rechtlichen Gründen nicht kann. Unter anderem schon deshalb, weil der Betriebsrat der neuen Urlaubsregelung zustimmen müsste, was er nicht tun wird. Meine Frage: wie kann der Arbeitnehmer jetzt durchsetzen, dass er wegen der betrieblichen Übung an Heiligabend frei hat? einfach wegbleiben und gegebenenfalls eine Abmahnung in Kauf nehmen, die ihr dann vor Gericht kassieren lassen müsste? Oder das Fernbleiben an Heiligabend dem Arbeitgeber vorher mitteilen? Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat außerdem, etwa über die Schichtpläne?

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Community-Antworten (4)

P
Pickel

02.10.2018 um 00:22 Uhr

"Unter anderem schon deshalb, weil der Betriebsrat der neuen Urlaubsregelung zustimmen müsste"

Wie kommst du darauf dass der BR zustimmen muss dass Weihnachten ein normaler Werktag ist?

K
krambambuli

02.10.2018 um 10:07 Uhr

Jede Änderung der bisherigen Arbeitszeit und Urlaubsregelung löst die Mitbestimmung aus. Ich würde die Problemlösung nicht den einzelnen Arbeitnehmern überlassen. Es dürfte fraglich sein, ob der AG es bei einer Abmahnung belassen würde. Ihr habt ja genügend Zeit - also sucht das Gespräch mit dem AG.

P
Pickel

02.10.2018 um 11:23 Uhr

"Jede Änderung der bisherigen Arbeitszeit und Urlaubsregelung löst die Mitbestimmung aus"

Vielleicht bei der Frage ob der Weihnachtstag weiterhin gegen Verrechnung eines Urlaubstages frei ist (sicher bin ich mir hier aber auch nicht, da es bisher kein mitbestimmungspflichtiger Urlaubstag war sondern eine zusätzliche Freistellung, für die bei Entfall auch die Grundlage der Mitbestimmung entfällt).

Ganz sicher aber nicht aber bei der der Frage ob Weihnachten weiterhin gem. betrieblicher Übung zusätzlich frei ist.

P
Pjöööng

02.10.2018 um 11:44 Uhr

Zitat (tante frieda): "Hallo, es gibt bei uns im Betrieb seit Jahrzehnten die betriebliche Übung, dass die Belegschaft an Heiligabend frei hat, ohne Urlaub zu nehmen."

Ist das gesichert dass hier eine betriebliche Übung besteht? Oder wird das nur vermutet?

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