Hallo, es gibt bei uns im Betrieb seit Jahrzehnten die betriebliche Übung, dass die Belegschaft an Heiligabend frei hat, ohne Urlaub zu nehmen. Jetzt will der Arbeitgeber das ändern. Klar ist, dass er das aus rechtlichen Gründen nicht kann. Unter anderem schon deshalb, weil der Betriebsrat der neuen Urlaubsregelung zustimmen müsste, was er nicht tun wird. Meine Frage: wie kann der Arbeitnehmer jetzt durchsetzen, dass er wegen der betrieblichen Übung an Heiligabend frei hat? einfach wegbleiben und gegebenenfalls eine Abmahnung in Kauf nehmen, die ihr dann vor Gericht kassieren lassen müsste? Oder das Fernbleiben an Heiligabend dem Arbeitgeber vorher mitteilen? Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat außerdem, etwa über die Schichtpläne?