Erstellt am 01.10.2018 um 22:22 Uhr von Pickel
"Unter anderem schon deshalb, weil der Betriebsrat der neuen Urlaubsregelung zustimmen müsste"
Wie kommst du darauf dass der BR zustimmen muss dass Weihnachten ein normaler Werktag ist?
Erstellt am 02.10.2018 um 08:07 Uhr von Krambambuli
Jede Änderung der bisherigen Arbeitszeit und Urlaubsregelung löst die Mitbestimmung aus.
Ich würde die Problemlösung nicht den einzelnen Arbeitnehmern überlassen. Es dürfte fraglich sein, ob der AG es bei einer Abmahnung belassen würde. Ihr habt ja genügend Zeit - also sucht das Gespräch mit dem AG.
Erstellt am 02.10.2018 um 09:23 Uhr von Pickel
"Jede Änderung der bisherigen Arbeitszeit und Urlaubsregelung löst die Mitbestimmung aus"
Vielleicht bei der Frage ob der Weihnachtstag weiterhin gegen Verrechnung eines Urlaubstages frei ist (sicher bin ich mir hier aber auch nicht, da es bisher kein mitbestimmungspflichtiger Urlaubstag war sondern eine zusätzliche Freistellung, für die bei Entfall auch die Grundlage der Mitbestimmung entfällt).
Ganz sicher aber nicht aber bei der der Frage ob Weihnachten weiterhin gem. betrieblicher Übung zusätzlich frei ist.
Erstellt am 02.10.2018 um 09:44 Uhr von Pjöööng
Zitat (tante frieda):
"Hallo, es gibt bei uns im Betrieb seit Jahrzehnten die betriebliche Übung, dass die Belegschaft an Heiligabend frei hat, ohne Urlaub zu nehmen."
Ist das gesichert dass hier eine betriebliche Übung besteht? Oder wird das nur vermutet?