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Betriebliche übung

L
leszek
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen.
Sommerfest-betriebsfest seit über 10 jahren findet in unsere Nieterlassung ein solches stad das immer von 2-3 Mitarbeiter Organisiert wird .Nun will die Geschäftsleitung einer anderen Nieterlassung dieses Sommerfest zusammenlegen Diese NL befindet sich in einem anderem bundesland 350 km von dem unserigem Standort. Das sind für uns mit an und rückfahrt ungefähr 7 stunden Busfahrt .Dies halte ich für Unmöglich was auch die einschreibung in einer Teilnehmerliste bestädigt Keine Betriebsvereinbarung -Kein Vorbehalt des Arbeitgebers Ist ein SOmmerfest nach solanger Zeit eine Betriebliche übung.

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Community-Antworten (3)

P
paula

05.06.2010 um 23:12 Uhr

ich äußere mich bewußt nicht rechtlich zu dieser Problematik:

habt ihr wirklich keine anderen Probleme???

F
feiermaxe

05.06.2010 um 23:23 Uhr

macht doch einen 2-tägigen Betriebsausflug auf Kosten des AG daraus, das fördert den Zusammenhalt und der BR schreibt sich auf die Fahne, das alles organisiert zu haben

C
caretakerFM

06.06.2010 um 20:24 Uhr

Hierbei handelt es sich nicht um eine betriebliche Übung und ist nicht durch das BetrVG gedekt.

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