Erstellt am 08.10.2009 um 08:20 Uhr von Pommes
Unterliegt Ihr einem Tarifvertrag, in welchem ein Weihnachtsgeld festgelegt ist?
Wenn nein, hat der Arbeitgeber in den letzten drei Jahren darauf hingewiesen, daß es sich um eine freiwillige Leistung handelt und aus der Zahlung keine betriebliche Übung entsteht?
Falls beides nicht der Fall ist: Herzlichen Glückwunsch.
Dann dürftet Ihr gut Chancen haben.
Sollte sich de Arbeitgeber aber weigern zu zahlen, muss jeder Mitarbeiter einzeln Klage einreichen, da es sich um Individualrecht handelt.
Erstellt am 08.10.2009 um 08:24 Uhr von rolfo
Hallo Pommes, Robhof redet von einem Weihnachtspaket, vermutlich also zusätzliches Weihnachtsgeschenk.
Erstellt am 08.10.2009 um 08:36 Uhr von Immie
@Pommes
Na...durftest du dein Geld behalten?
Erstellt am 08.10.2009 um 10:12 Uhr von Robhof
Hallo Kollegen
Hier geht es wirklich um ein Weihnachtsgeschenk in Form von Lebkuchen, Honig, Schokolade, Sekt und Wurst oder Käse und eine Weihnachtskarte die es alle Jahre bei uns gab aber seit der Krise gibt es das Paket nicht mehr und auch das Weihnachtsessen mit Kollegen ist gestrichen für das es einen Zuschuß gab.
Robhof
Erstellt am 08.10.2009 um 10:53 Uhr von Pommes
Ok, es war früh am morgen und ich noch nicht munter. ;-)
Daher dachte ich wohl direkt ans Geld.
Betriebliche Übung entsteht aber nur bei einer wiederholten, gleichförmigen Leistung.
Unterscheidlich hohes Weihnahctsgeld begründetet diese z. Bsp. nicht.
Waren die Geschenke (Leistung) in den letzten Jahren gleich?
@Immie
Bei uns ist das Weihnachtsgeld tariflich geregelt und bisher wirds auch problemlos gezahlt.