Erstellt am 01.11.2010 um 11:27 Uhr von neskia
Wenn du genau soviel Information vom AG über die Gründe der Stundenkürzung erhalten hast, wie du hier weitergibst, eher nein.
Erstellt am 01.11.2010 um 14:49 Uhr von azrael
Da du im Fall einer Ablehnung eine "ÄnderungsKÜNDIGUNG" bekommst, hat sich deine Frage eig. schon erledigt. Die Kündigung eines BR-Mitglides ist an strikte Voraussetzungen geknüpft.
Zum mitschreiben: Eine vertragliche Änderung -wie z.B. weniger Stunden- bedarf einer Vertragsänderung in beiderseitigem Einvernehmen oder aber einer Kündigung des alten Vertrages.
Erstellt am 02.11.2010 um 09:23 Uhr von rkoch
@Mondschein
Die Sache ist echt kompliziert!
Ein "Änderungsvertrag" an sich unterliegt nicht der Mitbestimmung des BR, abgesehen evt. von §87 bzgl. der Lage der verkürzten AZ.
Aber jetzt kommts:
Werden Mitarbeiter gekündigt (vermutlich weil sie nicht freiwillig einer Kürzung zugestimmt haben), so ist anzunehmen, das die anderen AN die Verkürzung nicht aus freiem Willen (Bedingung für einen Vertragsschluß!) vereinbart haben, sondern der Kündigung aus dem Weg gehen wollten. Rechtlich gesehen IST das eine formal eine Änderungskündigung. (so z.B. bei der Zählung nach §112a BetrVG). Die Rechte des BR dürfen nicht durch entsprechende Vertragskonstrukte umgangen werden.
Allerdings bleibt das Problem der Beweisbarkeit. Wenn die AN von sich aus die Sache so darstellen, das sie "freiwillig" und aus "Eigeninteresse" die AZ verkürzt haben wird nichts aus der Sache. In wie weit Dir das also weiter hilft? Wahrscheinlich gar nicht. Aber der vollständigkeit halber......