Weniger Stunden arbeiten. Änderungsvertrag oder Neuvertrag?
Hallo , eine Kollegin (TZ) möchte weniger Stunden arbeiten; hierzu eine Frage: Falls ein Änderungsvertrag - eine Neuvertrag? Wenn Ihr in 2 Jahren betr,-bed. gekündigt werden würde, wie wäre dann die Betriebszugehörigkeit? 2 Jahre oder die tatsächliche Zugehörigkeit? Kann man die Stunden auch -so zusagen - stillschweigend (wenn FL zustimmt) herabsetzen ohne den jetzigen AV anzutasten?
PS: Habe mir die meisten Beiträge durchgelesen (auch *Vergabe durch Admin.), ich muss jetzt einfach mal sagen - Ihr seid toll!!! - ob mit oder ohne *. Ganz ehrlich und vom Herzen!!!
Community-Antworten (2)
02.03.2007 um 13:52 Uhr
Warum braucht die Kollegin den einen neuen AV? Falls die Stunden im jetzigen AV genannt sind benötigt es nur eine Ergänzung des AV, in dem darauf hingewiesen wird das sich ihr BU verändert. Somit ist auch die Frage der Betriebszugehörigkeit beantwortet.
02.03.2007 um 14:07 Uhr
Sie braucht tatsächlich keinen neuen AV. Eine Ergänzung zum AV reicht. Sie kann in ihrer Ergänzung eine Befristung mit hineinbringen. Z.B. Stundenreduzierung bis zum............ Nach Ablauf kann sie erneut es verlängern oder geht zum alten Status zurück.
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