Erstellt am 09.01.2007 um 20:59 Uhr von Kölner
@Jannik
Natürlich kann man Widerspruch einlegen, aber das wird vermutlich keine Auswirkung haben...
Erstellt am 09.01.2007 um 21:43 Uhr von Anton
Das ist leider vor dem Gesetz zumutbar, Widerspruch kann man immer einlegen,verständlicher Weise wegen dem Kind.
Der Arbeitgeber ist nach meinem Wissensstand lediglich verpflichtet ihr eine gleichwertige Stelle bei Rückkehr in den Betrieb zu gewährleisten.
so wie es aussieht kommt er dieser Pflicht nach.
Erstellt am 10.01.2007 um 09:31 Uhr von Kleine Hexe
Na ja, kommt doch auf den Arbeitsvertrag der Kollegin an.
Ist dieser nur auf den Hauptstandort ausgelegt muß der AG erstmal dort einen entsprechenden Arbeitsplatz anbieten oder eine Änderungskündigung aussprechen.
Erstellt am 10.01.2007 um 09:56 Uhr von Anton
@ Ramses
Leider habe ich dazu keinen Gesetzestext zur Hand, spätestens wenn sie in die Situation kommt vom Arbeitsamt vermittelt zu werden wird sie sich wundern die schreiben nämlich eine gewisse Kilometerzahl zum Arbeitsplatz als zumutbar vor! Ansonsten gibts ne Leistugnsstreichung.
lG Anton
Erstellt am 12.01.2007 um 12:55 Uhr von Anton